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Was Sie rund um Mutterschutz und Kündigungsschutz in der Schwangerschaft wissen sollten

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, unabhängig davon, ob sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten, ob sie sich in Ausbildung oder in der Probezeit befinden oder nur einem Minijob nachgehen (§ 1 MuSchG).

© Vorschaubild: Shutterstock/pikselstock

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