| Magazin

Was Sie rund um Mutterschutz und Kündigungsschutz in der Schwangerschaft wissen sollten

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, unabhängig davon, ob sie in Voll- oder Teilzeit arbeiten, ob sie sich in Ausbildung oder in der Probezeit befinden oder nur einem Minijob nachgehen (§ 1 MuSchG).

© Vorschaubild: Shutterstock/pikselstock

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Qualitätsmanagement

Werden Sie zur Qualitäts­management­beauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!