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Was Sie in der Urlaubsvertretung im hausärztlichen Versorgungsbereich nach EBM abrechnen können

Bei der kollegialen Urlaubs- oder Krankheitsvertretung besuchen die Patienten des zu vertretenden Arztes den Vertreter in dessen Praxis. Als vertretende Praxis rechnen Sie die volle Versichertenpauschale ab, Ihre KV fügt automatisch die Vorhaltepauschale, Hygienepauschale und ggf. auch die „NäPa-GOPs“ 03060 und 03061 hinzu. Aber was ist daneben noch berechnungsfähig und was nicht?

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