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Warum Sie demnächst auf den eArztbrief umsteigen sollten

Um Anreize für den schnelleren Umstieg auf elektronische Kommunikation zu setzen, wurden die Kostenpauschalen für den Versand von Briefen (40110) und Faxen (40111) mit arztgruppenspezifischen Höchstwerten versehen. Diese treten zum Oktober 2021 in Kraft. Jeweils zum 1. Oktober 2022 und 2023 werden die Höchstwerte weiter gesenkt.

Damit wird die Vergütung für den Papierversand noch unattraktiver, wohingegen eArztbriefe noch bis 30. Juni 2023 mit einem Zuschlag „belohnt“ werden. Früher oder später werden die Praxen ohnehin nicht darum herumkommen, sich an einen Kommunikationsdienst im Gesundheitswesen (KIM) anschließen zu lassen und einen e-Health-Konnektor zu nutzen; die Höchstwertregelung spricht dafür, sich in näherer Zukunft darum zu kümmern.
 

Die aktuellen Kostenpauschalen samt dem ab Oktober geltenden Höchstwert im Überblick:

GOP

Leistung

Wert

Bemerkung

86900

eArztbrief-Versandpauschale, je versendeten eArztbrief

0,28 €

Seit 1. April 2020 gültig – Höchstwert 23,40 Euro für sämtliche Fachgruppen

86901

eArztbrief-Empfangspauschale, je empfangenen eArztbrief

0,27 €

01660

Zuschlag zur eArztbrief-Versandpauschale zur Förderung der Versendung elektronischer Briefe

0,11 €

Gültig vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2023

40110

Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport eines Briefes und/oder von schriftlichen Unterlagen

0,81 €

Ab 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022 Höchstwert 38,88 Euro bei Hausärzten

40111

Kostenpauschale für die Übermittlung eines Telefaxes

0,10 €

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