Warum Sie demnächst auf den eArztbrief umsteigen sollten
Damit wird die Vergütung für den Papierversand noch unattraktiver, wohingegen eArztbriefe noch bis 30. Juni 2023 mit einem Zuschlag „belohnt“ werden. Früher oder später werden die Praxen ohnehin nicht darum herumkommen, sich an einen Kommunikationsdienst im Gesundheitswesen (KIM) anschließen zu lassen und einen e-Health-Konnektor zu nutzen; die Höchstwertregelung spricht dafür, sich in näherer Zukunft darum zu kümmern.
Die aktuellen Kostenpauschalen samt dem ab Oktober geltenden Höchstwert im Überblick:
GOP | Leistung | Wert | Bemerkung |
86900 | eArztbrief-Versandpauschale, je versendeten eArztbrief | 0,28 € | Seit 1. April 2020 gültig – Höchstwert 23,40 Euro für sämtliche Fachgruppen |
86901 | eArztbrief-Empfangspauschale, je empfangenen eArztbrief | 0,27 € | |
01660 | Zuschlag zur eArztbrief-Versandpauschale zur Förderung der Versendung elektronischer Briefe | 0,11 € | Gültig vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2023 |
40110 | Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport eines Briefes und/oder von schriftlichen Unterlagen | 0,81 € | Ab 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022 Höchstwert 38,88 Euro bei Hausärzten |
40111 | Kostenpauschale für die Übermittlung eines Telefaxes | 0,10 € |
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