Vulnerable Patientinnen und Patienten unterstützen
Vulnerable Patientengruppen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen folgende Leistungen, abweichend von der üblichen Sachleistung, einmal pro Kalenderhalbjahr:
- 107a/PBZst: Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX erhalten, je Sitzung
- 174 a: Mundgesundheitsstatus und individueller Mundgesundheitsplan
- 174 b: Mundgesundheitsaufklärung
Um diese Leistungen zu erhalten, ist der Pflegegrad entscheidend. Nur mit Pflegegrad bzw. einer Eingliederungshilfe bekommen gesetzlich Versicherte diese zusätzlichen Leistungen. Ausreichend ist dieses Angebot nicht, denn richtige Zahnreinigung und Reinigung von herausnehmbarem Zahnersatz gehören nicht dazu.
Vulnerabel auch ohne Pflegegrad
Wer vulnerabel ist, aber keinen Pflegegrad hat, kann die o. g. zusätzlichen Leistungen nicht beanspruchen. Vulnerabel sind beispielsweise Patientinnen und Patienten, die aufgrund kleinerer Einschränkungen die Mundhygiene nicht betreiben können oder die Notwendigkeit dafür nicht verstehen. Personen mit stark beanspruchtem Immunsystem und einer verminderten Abwehr gehören ebenfalls dazu. Manche Patientinnen und Patienten leiden auch aufgrund von Allgemeinerkrankungen oder Nebenwirkungen von Medikamenten unter Einschränkungen, die sich auf die Zahn- und Mundhygiene auswirken können (z. B. reduzierter Speichelfluss).
Sie können helfen, die Versorgungslücke ein klein wenig zu schließen
Vulnerablen Personen ohne Pflegegrad ist oft nicht bewusst, dass ihre Zahngesundheit gefährdet ist. Sie sind dankbar für Aufklärung und Hilfsangebote. Dabei geht es nicht darum, private Leistungen zu verkaufen. Es geht vielmehr um Ihre Pflicht, Risiken abzuwenden und/oder Verschlimmerungen zu verhindern. Sie müssen alle vulnerablen Patientinnen und Patienten, mit und ohne Pflegegrad, aktiv aufklären und ihnen die Möglichkeit geben, sich für oder gegen eine Leistung zu entscheiden. Überlegen Sie im Team, welche Leistungen Ihre Praxis anbieten kann.
So unterstützen Sie vulnerable Personen auf dem Weg zu einer besseren Zahngesundheit:
- Passen Sie Ihren Anamnesebogen an und erfragen Sie Probleme bei der Mundhygiene oder mit Mundtrockenheit.
- Sprechen Sie offen und ehrlich mit der Patientin/dem Patienten.
- Verweisen Sie auf die Grenzen der GKV und Ihre Angebote in der Praxis.
- Bieten Sie Ihre Hilfe an.
- Benennen Sie die Risiken, die entstehen können und erläutern Sie die Folgen der Unterlassung.
- Ermutigen Sie gegebenenfalls dazu, einen Pflegegradantrag bzw. einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad zu stellen.
Bieten Sie Optionen
Bieten Sie vulnerablen Patientinnen und Patienten eine Behandlung an, die individuell ergänzt werden kann. Möglich sind beispielsweise die unten dargestellten drei Behandlungsmöglichkeiten A, B, C, die sich um verschiedene Optionen erweitern lassen.
Wichtig ist, dass Ihre Patientinnen und Patienten Ihre Hilfsangebote kennen und sie bei Bedarf nutzen können. Auch wenn Ihr Angebot zunächst abgelehnt wird, kann sich dies nach einer Bedenkzeit auch ändern.
Behandlungsmöglichkeiten für vulnerable Patientinnen und Patienten | ||
Möglichkeit | Inhalt | Optionen |
A | Grundversorgung Mundhygiene:
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B | Erweiterte Versorgung:
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C | Umfassende Versorgung:
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Zusatz bei Pflegegrad |
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