Vom 5. April an können Hausärzte gegen COVID-19 impfen
„Seit Bekanntgabe sind derart viele Anfragen bei uns eingegangen, dass wir leider keine weiteren Impftermine mehr vergeben können. Wir hoffen, dass wir im April mit größeren Impfstoffmengen versorgt werden.“ So steht es auf der Homepage eines Hausarztes in Baden-Württemberg. Das Telefon stand nicht mehr still.
Der Impfstoff bleibt also knapp. Deshalb können die Praxen nicht nach dem „Windhundprinzip“ – so nennt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn es, wenn die schnellsten Patienten zuerst drankommen werden – impfen. Es gilt: Hausärzte müssen sich an die Priorisierung halten. Nach wie vor sind besonders gesundheitsgefährdete Patienten wie Senioren über 80 und chronisch kranke Menschen als erste an der Reihe. Allerdings dürfen die Hausärzte die Priorisierung „flexibel“ handhaben. Mit dieser Regelung vertraut die Bundesregierung darauf, dass Hausärzte ihre Patienten am besten kennen und zuerst diejenigen impfen, die besonders schutzbedürftig sind.
Jetzt das Impf-Dokuportal ausprobieren!
Hausarztpraxen können sich bereits heute auf die Corona-Schutzimpfungen vorbereiten. Da die Anzahl der Patienten überschaubar ist, könnten alle Impflinge am selben Nachmittag einbestellt werden. Einige Hausärzte aus den Pilotprojekten wählten dafür den Mittwochnachmittag. Ein fester Termin für alle erleichtert den Arbeitsablauf. Werden die Corona-Schutzmaßnahmen eingehalten, dürfen auch mehrere Patienten gleichzeitig aufgeklärt werden.
Die KBV hat zudem das Impf-Dokuportal eingerichtet, damit alle Hausärzte ihre Impfdaten an das Robert Koch-Institut melden können. So lässt sich beobachten, ob das Impfgeschehen in Deutschland endlich an Fahrt aufnimmt. Die Hausärzte sollen einmal am Tag bis 23:59 Uhr alle Impfungen ihrer Praxis erfassen. Sollten mehrere Ärzte impfen, reicht eine Meldung pro Tag. Eine Übersicht zeigt jeder Praxis alle Daten, die von ihr übermittelt wurden.
Das Impf-Dokuportal wird bereits von den Teilnehmern der Modellprojekte genutzt und kann schon heute von jeder Praxis ausprobiert werden. Die Anmeldedaten sind in der Regel dieselben wie für die Anmeldung im Mitgliederportal der KV. Wie Sie als MFA die Schnell-Doku für Ihre Praxis einrichten, erfahren Sie hier.
Planen Sie zeitnah den Impfbeginn in Ihrer Praxis
Um in der Woche nach Ostern direkt mit der Impfung loslegen zu können, müssen die Impfstoffdosen bei der Apotheke bis zum 30. März um 12 Uhr (Dienstag) bestellt werden. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung in ihrer aktuellen Praxisnachricht hin. Weiter heißt es, dass in den ersten beiden Wochen, also vom 7. bis 18. April, ausschließlich der Impfstoff vom Hersteller BioNTech/Pfizer zur Verfügung stehe.
Lesen Sie alle weiteren Details zu Impfzubehör, Organisation, Aufklärung der Patienten, Abrechnungsmodalitäten etc. auf der Seite der KBV.
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