Videosprechstunden: Ist die Deckelung noch zeitgemäß?
Gute Erfahrungen mit Videosprechstunden
Als die Corona-Pandemie begann, beschloss der zuständige Bewertungsausschuss, mehr Videosprechstunden zu ermöglichen. Der Bewertungsausschuss setzt sich aus je 3 Vertretern von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) zusammen. Er hob die bis dahin geltende Deckelung von 20 % der Konsultationen auf. Arzt- und Psychotherapiepraxen konnten ab da unbegrenzt Videosprechstunden anbieten.
Doch seit April ist diese Möglichkeit wieder begrenzt. Ärztinnen und Psychotherapeuten können seitdem nur noch 30 % der Fälle pro Quartal als telemedizinische Leistung abrechnen. Sprechstunden und probatorische Therapiesitzungen, die dem Kennenlernen dienen, dürfen gar nicht mehr als Videositzung angeboten werden.
Die Zahl der abgerechneten Videosprechstunden stieg von 200.000 im ersten Quartal 2020 auf 1,2 Millionen im darauffolgenden. Danach pendelte sich die Zahl der Videosprechstunden pro Quartal auf circa 500.000 ein. Vor allem in der Psychotherapie wurde das Angebot gut angenommen. Manche Therapeutinnen berichten von bis zu 75 % Anteil.
Umfrage zeigt: Videosprechstunden sind beliebt
Sowohl Ärzte und Therapeutinnen als auch Patienten haben gute Erfahrungen mit dem Videoangebot gemacht. Jeder fünfte Bürger hat bislang eine Videosprechstunde genutzt. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Branchenverbands Bitkom unter 1003 Bürgern über 16 Jahre.
Von den Befragten haben 18 % schon mal eine Videosprechstunde besucht – 2021 waren es noch 14 % und 2 Jahre zuvor 5 %. Damit hat sich die Zahl der Nutzer in 3 Jahren fast vervierfacht. Mehr als 70 % der Befragten bewerteten die Videosprechstunde als gut und insgesamt 8 von 10 Teilnehmern wünschen sich einen Ausbau des Angebots. Zwei Drittel finden, dass der telemedizinische Arzt- oder Therapeutenbesuch genauso gut funktioniert wie der persönliche.
Kritik an Limitierung der Videosprechstunde
Bitkom als Verband, der Firmen der Digitalwirtschaft vertritt, fordert, dass die Berufsordnungen im Gesundheitswesen sowie die Abrechnung und Vergütung von Videosprechstunden wegen des steigenden Bedarfs geändert werden. In Zukunft müsse mit weiter steigender Nachfrage gerechnet werden, da aufgrund des demographischen Wandels die Zahl chronisch kranker und immobiler Menschen noch zunehmen wird. Auch die Versorgung im ländlichen Raum könne so aufrechterhalten oder verbessert werden.
Auch Ärztinnen und Therapeuten wünschen sich mehr Pragmatismus. Die Quote von 30 % ist im Praxisalltag schwer zu organisieren, da je nach Sitzung und Therapiephase eine andere Abrechnungsziffer greift. Die Möglichkeiten, die Videosprechstunden eigentlich bieten – wie z. B. mehr Flexibilität, Versorgung von (zeitweise) immobilen Patientinnen und Betreuung von Patienten aus einem anderen Einzugsgebiet – ließen sich mit den bürokratischen Vorgaben nicht gut umsetzen.
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