Leserfrage: WF-Revision privat abrechnen?
Antwort unserer Expertin:
Sie müssen auf jeden Fall eine Röntgenaufnahme machen, um die Prognose abzuklären. Eine Revision ist insbesondere dann eine GKV-Leistung, wenn die Richtlinie erfüllt ist. Dabei reicht es aus, wenn einer der genannten Aspekte auf Ihren Patienten zutrifft. In der Richtlinie heißt es:
Bei pulpentoten Zähnen mit im Röntgenbild diagnostizierter pathologischer Veränderung an der Wurzelspitze ist bei der Prognose kritisch zu überprüfen, ob der Versuch der Erhaltung des Zahnes durch konservierende oder konservierend-chirurgische Behandlung unternommen wird. Für die Therapie von Zähnen mit Wurzelkanalfüllungen und apikaler Veränderung sind primär chirurgische Maßnahmen angezeigt. Lediglich bei im Röntgenbild erkennbaren nicht randständigen oder undichten Wurzelkanalfüllungen ist die Revision in der Regel angezeigt, wenn damit
- eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
- eine einseitige Freiendsituation vermieden wird,
der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.
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