Gemäß der AU-Richtlinie ist eine Krankschreibung ausschließlich auf Basis eines Telefonates, einer Chat‐Befragung oder eines Online‐Fragebogens ausgeschlossen und lediglich im Rahmen der Pandemie-Sonderregelungen aktuell noch bis zum 31. Mai 2022 und auch nur bei „leichten Erkrankungen der oberen Atemwege“ möglich. Im Rahmen einer Videosprechstunde kann aber ein in der Praxis unbekannter Patient bis zu 3 Tage, ein bekannter Patient bis zu 7 Tage sehr wohl eine AU-Bescheinigung erhalten. Worauf Sie dabei achten müssen, lesen Sie in diesem Beitrag, der in der Juni-Ausgabe unseres Beratungsbriefes Abrechnung exakt erscheinen wird.