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Verpflichtende Impfung gegen Masern: Krankenkassen übernehmen Kosten

Am 1. März 2020 war das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention in Kraft getreten. Danach sind Praxismitarbeiter, die nach 1970 geboren sind, und andere in Gesundheitsberufen Tätige verpflichtet, mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern bzw. eine entsprechende Immunität nachzuweisen.

Die Kosten für diese zweimalige Impfung übernehmen jetzt die Kassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) folgte mit dem Beschluss den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Darüber hatten wir auf dieser Seite am 22. Januar 2020 berichtet.

Praxismitarbeiter, die neu eingestellt werden, müssen den Nachweis schon bei Arbeitsaufnahme erbringen. Alle anderen haben noch bis zum 31. Juli 2021 Zeit, ihre Masernimmunität durch Schutzimpfung nachzuweisen.

Mitarbeiter, die ihren Impfstatus nicht genau kennen, können ihren Impftiter bestimmen lassen. Diese Leistung ist allerdings keine Kassenleistung und muss privat bezahlt werden.

Mehr Informationen dazu auf der Seite der KBV.

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