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Verordnung einer geriatrischen Reha: Welche Besonderheiten gelten und wie Sie das abrechnen können

Bei geriatrischen Reha-Verordnungen sind auf dem Formular Muster 61 künftig Zusatzangaben erforderlich. Angegeben werden müssen die geriatrietypischen Diagnosen, die Ergebnisse von Funktionstests sowie ggf. eine Zuweisungsempfehlung. Welche Leistungen dazu erbracht werden müssen bzw. können und wie Sie diesen Mehraufwand abrechnen, lesen Sie in der Juli-Ausgabe von ABRECHNUNG exakt.

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