| Magazin

Verdacht auf Kindesmisshandlung: Diese GOÄ-Leistungen können Sie abrechnen

Wenn bei Ihnen in der Praxis ein junger Patient erscheint, bei dem Sie oder der Arzt bzw. die Ärztin Kindesmisshandlung vermuten, können Sie verschiedene Leistungen nach GOÄ abrechnen.

© Vorschaubild: Shutterstock/CreativeAngela

Laufend aktuell und schnell lesbar

Abonnieren Sie jetzt unsere Beratungsbriefe und freuen Sie sich auf praxisnahe Tipps für den Praxisalltag!


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.