Unangreifbar durch lückenlose Dokumentation
Grundsätzlich bestimmt der Behandler mit Blick auf die Prognose, was gemacht werden muss und was nicht. Dem gehen eine umfassende Diagnostik und Bewertung voraus. Treten Schmerzen auf, ist eine zügige Therapie in der Regel indiziert.
Schmerzausschaltung reicht meist nicht
Meist reicht es nicht aus, die Schmerzen nur notdürftig zu beseitigen und damit weitere pathologische Veränderungen zu riskieren. Mit Blick auf die Risiken und die Prognose des Zahnes sollte im Rahmen der Schmerzbehandlung eine definitive Versorgung durchgeführt werden. Jeder Vertragszahnarzt ist gemäß SGB V verpflichtet, eine Erkrankung zu beheben und Verschlimmerungen und Folgeschäden zu vermeiden.
Dokumentation von Schmerzbehandlungen
Eine notwendige Behandlung aufgrund von Schmerzen muss gut dokumentiert werden. Nur so entgehen Sie später dem Vorwurf einer unnötigen Therapiemaßnahme. Diese Aspekte müssen in Ihre Dokumentation eingehen:
Diagnostik | Erfassung der Situation und Bewertung der Behandlungsnotwendigkeit |
Indikation | Grundlage für die Auswahl der Therapie mit Einbezug des Patientenrechtegesetz; der Patient entscheidet anhand von Diagnostik und Aufklärung über den Umfang der Therapie |
Notfall | Einschätzung der Notfallbehandlung und Einschätzung über den Zeitpunkt der zahnärztlichen Therapie |
Folgen der Unterlassung | Abschätzung der Folgen einer unterlassenen oder aufgeschobenen Therapie; sind Verschlechterungen zu befürchten? |
Risikoabschätzung | Welches Risiko birgt die Behandlung und wie schwerwiegend sind die Folgen der Unterlassung? |
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