

Übersicht: Wer in der GKV wann Anspruch auf welche Krebsfrüherkennungsleistungen hat und wie sie abzurechnen sind

GKV-versicherte Männer und Frauen erhalten im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren jeweils eine Einladung zur Früherkennung auf Darmkrebs von ihrer Krankenkasse. Entsprechend den Richtlinien für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme informieren Ärztinnen und Ärzte außerdem die Versicherten möglichst frühzeitig nach Vollendung des 50. Lebensjahres einmalig über das Gesamtprogramm zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms.
Die Leistung ist einmalig nach GOP 01740 in allen Fachgruppen berechnungsfähig, die Darmkrebsfrüherkennung und Gesundheitsuntersuchungen durchführen. Das betrifft Hausärztinnen und Hausärzte sowie unter anderem auch Fachärztinnen und Fachärzte für Gynäkologie und Urologie.
Wer (zunächst) keine Darmspiegelung wahrnehmen möchte, kann ab 50 Jahren zukünftig alternativ alle zwei Jahre einen iFOB-Test machen. Bislang kann dieser Test im Alter von 50 bis 54 Jahren jährlich erfolgen, ab dem Alter von 55 Jahren im Zwei-Jahres-Abstand.
Daraus ergibt sich das folgende Schema für die Krebsfrüherkennungsleistungen:
Alter | Geschlecht | Leistung | Häufigkeit | GOP | Honorar |
Ab 20 | Frauen | Krebsfrüherkennung bei der Frau | Jährlich | 01760 | 159 P. |
Untersuchung zur Früherkennung des Zervixkarzinoms | Jährlich | 01761 | 215 P. | ||
Achtung: Die GOPs 01760 und 01761 sind im selben Kalenderjahr nebeneinander ausgeschlossen. | |||||
Ab 35 | Frauen |
| Alle 3 Jahre | 01762 | 81 P. |
01763 | 168 P. | ||||
Ab 35 | Frauen und Männer | Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs | Alle 2 Jahre | 01745 | 253 P. |
Ab 45 | Männer | Krebsfrüherkennung beim Mann | Jährlich | 01731 | 144 P. |
50 bis 75 | Frauen | Mammographie-Screening | Alle 2 Jahre | 01750 | 529 P. |
50 | Frauen und Männer |
| Alle 2 Jahre | 01737 | 57 P. |
01738 | 63 P. | ||||
50 | Frauen und Männer | Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms | Einmalig | 01740 | 116 P. |
50 | Frauen und Männer | Koloskopischer Komplex | Zweimal im Abstand von 10 Jahren | 01741 | 1.765 P. |
(Die jüngsten Änderungen sind in Fett hervorgehoben.)
Dieser Beitrag erschien am 01.04.2025 in ABRECHNUNG exakt.
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