

Privat versus gesetzlich versichert aus Sicht von MFAs und ZFAs

65 Medizinische Fachangestellte und 13 Zahnmedizinische Fachangestellte beantworteten die 11 Fragen anonym. Obwohl weder persönliche Daten wie Alter, Dauer der Berufstätigkeit, Ort oder Fachrichtung abgefragt wurden, war die Möglichkeit, einige Fragen zu überspringen, für manche verlockender als eine Antwort. In der Befragung gaben sowohl MFAs als auch ZFAs an, in einer Praxis oder Einrichtung mit kassenärztlicher Zulassung zu arbeiten. Mitarbeitende von rein privatärztlich arbeitenden Praxen nahmen nicht teil.
„Im Jahr 2023 waren in der Bundesrepublik im Durchschnitt rund 74,3 Millionen Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Davon waren rund 58,2 Millionen Personen beitragszahlende Mitglieder und 16,04 Millionen beitragsfreie Versicherte, z. B. Familienangehörige. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) zählten zuletzt einen Bestand von 8,7 Millionen Vollversicherten.“ (Quelle: statista)
Getrennte Sprechstunden?
12 % der MFAs gaben an, in ihren Praxen getrennte Sprechstunden für privat- und gesetzlich Versicherte anzubieten. Bei weiteren 6 % war das nur für bestimmte Behandlungen oder Fachrichtungen der Fall. Bei den teilnehmenden Mitarbeitenden aus zahnärztlichen Praxen war kein solches Angebot etabliert.
Viel Luft nach oben bei Online-Terminbuchungen
Mehr als zwei Drittel der MFAs gaben an, dass in ihrer Praxis keine Online-Terminbuchung angeboten wird. Bei immerhin 35 % gibt es diese Möglichkeit für alle Patientinnen und Patienten – unabhängig von ihrem Versichertenstatus. In nur knapp 17 % der zahnmedizinischen Praxen werden Online-Terminbuchungen angeboten, bei rund 83 % nicht. Wenn eine Online-Terminbuchung angeboten wird, fragt nur ein Drittel der MFAs den Versicherungsstatus ab, bei den teilnehmenden ZFAs tut das niemand. Ob privat oder gesetzlich versichert, beeinflusst dann aber bei knapp 73 % der befragten MFAs nicht die Terminvergabe. 87 % der ZFAs geben an, dass der Versichertenstatus keinen Einfluss auf einen Termin hat.
Privat versichert – schneller dran?
Geht es nach den Umfrage-Teilnehmenden, dann erhalten privat Versicherte eher nicht einen schnelleren Termin. Mehr als die Hälfte der MFAs (rund 57 %) und knapp 85 % der ZFAs machen bei der Terminvergabe keinen Unterschied. Wenn schnellere Termine vergeben werden, hängt das bei 15 % der MFAs von der Art der Behandlung oder der Verfügbarkeit ab, bei ZFAs in nur einem Fall. Häufig, aber nicht grundsätzlich, erhalten privat Versicherte von MFAs in 28 % der Fälle einen schnelleren Termin, in Zahnarztpraxen ebenfalls nur in einem Fall.
Warum so entschieden wird, kommuniziert die Mehrheit der Befragten nicht (80 %), in 12 % teilweise und bei 7 % muss die Begründung „Fallpauschale/Budget“ herhalten. Diese Zahlen müssen unter Vorbehalt interpretiert werden, denn die Frage nach der Kommunikation gegenüber den Patientinnen und Patienten wurde am häufigsten übersprungen.
Gesetzlich versichert mit Privatleistung – bevorzugt?
Wer eine private Behandlung wünscht, obwohl sie/er gesetzlich versichert ist, also beispielsweise eine IGeL-Leistung in Anspruch nimmt, wird nur in 6 % der Fälle von MFAs bevorzugt behandelt. In mehr als der Hälfte der humanmedizinischen Praxen und rund 85 % der zahnmedizinischen Praxen erfolgt keine Vorzugsbehandlung. 40 % der MFAs gaben an, solche Leistungen gar nicht anzubieten.
Nur vereinzelt besondere Angebote
In keiner der befragten Zahnarztpraxen existierten besondere Angebote für Privatversicherte. Bei den befragten MFAs gaben knapp 83 % an, dass in ihren Praxen keine Unterschiede gemacht würden. In nur einem Fall war ein separater Warteraum eingerichtet, in 2 Fällen wurden kürzere Wartezeiten berichtet, in 5 Fällen längere oder ausführlichere Arztgespräche, in 8 Fällen andere oder zusätzliche Untersuchungen/Behandlungen. Mehrfachnennungen waren möglich.
Einigkeit bei Erwartungshaltung
Etwa die prozentuale Hälfte gab an, dass das Verhalten von privat oder gesetzlich Versicherten von der Patientenperson und der Situation abhänge (MFA 43 %, ZFA 54 %). Dass privat Versicherte mehr Zeit oder besondere Aufmerksamkeit erfordern, bestätigten 49 % der befragten MFAs und 23 % der ZFAs. Zahnärztliche Rechnungen werden in 23 % bei ZFAs bemängelt, bei MFAs in 3 %. Mehr Medizinische als Zahnmedizinische Fachangestellte nutzten bei dieser Frage die Möglichkeit einer Freitextangabe. Gemeinsamer Nenner: Privat Versicherte haben eine große Erwartungshaltung, sie sind anspruchsvoller und erwarten oft eine bevorzugte Behandlung, schnellere Termine sowie möglichst keine Wartezeit.
Ein Beispiel für ein Ärgernis in Arztpraxen: „Privat Versicherte bestellen selbst ihre Medikamente und bestehen drauf, diese zu erhalten.“ Auch vereinzelte Hinweise auf eine Überversorgung, sprich die Durchführung unnötiger Untersuchungen, gab es. Trotzdem gaben mehrere MFAs an, dass alle Patientinnen und Patienten in ihrer Praxis gleichbehandelt werden. Eine ZFA begegnet Vorzugsbehandlungserwartungen mit Humor: „Das ist nicht schlimm, diese Patienten behandeln wir auch.“
Fazit
Auch wenn nicht direkt danach gefragt wurde, scheint die Mehrzahl der Umfrage-Teilnehmenden eine klare Empathie für die in der Überzahl vorhandenen gesetzlich Versicherten zu empfinden. Es erstaunt, dass privat Versicherte zumindest in den Praxen der Befragten kaum eine Vorzugsbehandlung erhalten.
Der geringe Grad an berichteten Online-Terminbuchungen gibt zu denken. Über diese lassen sich – insofern sie optimal eingestellt sind – sowohl Mitarbeitende entlasten, Bedarfe erkennen als auch Patientenströme und Erlöse steuern.
Auch die Kommunikation mit Privatversicherten scheint nicht komplikationslos zu sein und wird gern vermieden. Hier ergibt sich möglicherweise Fortbildungsbedarf. Denn dieses Patientenklientel ist zwar anspruchsvoll(er), sichert aber auch einen Teil der laufenden Praxiskosten.
DM
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