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Trauen Sie sich ruhig an die GOÄ-Nr. 34 heran – die Abrechnungsvoraussetzungen sind öfter erfüllt, als Sie denken

Entscheidend ist die individuelle Lebenslage des Patienten. Wichtig ist zudem – auch im Hinblick auf Einwände von Versicherern – eine sorgfältige Dokumentation über die Hintergründe, die die Abrechnung der Nr. 34 rechtfertigen.

GOÄ-Nr.

Leistung

Wert
2,3-fach

34

Erörterung (Dauer mindestens 20 Minuten) der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Feststellung oder erheblichen Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung – gegebenenfalls einschließlich Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken –, einschließlich Beratung – gegebenenfalls unter Einbeziehung von Bezugspersonen

40,22 €

 

Den ganzen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von ABRECHNUNG exakt.

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