TI-Pauschale: Große Praxen und MVZ bekommen mehr Geld
Neuregelung soll finanziellen Nachteil für große Praxen ausgleichen
Seit dem 1. Juli 2023 bekommen Arzt- und Psychotherapiepraxen eine monatliche Pauschale für Investitionen in die Telematik-Infrastruktur (TI). Wie hoch diese Pauschale ist, richtet sich nach dem Zeitpunkt der angeschafften Technik und der Anzahl der in der Praxis tätigen Ärztinnen bzw. Psychotherapeuten. Dazu gibt es 3 Berechnungsmodelle. Die Bandbreite der Regel-Pauschalen reicht von 131,67 Euro bis zu 323,90 Euro pro Monat (wir berichteten).
Nun gab das Bundesgesundheitsministerium bekannt, dass Praxen mit mehr als 9 Ärzten oder Psychotherapeutinnen für jeweils bis zu 3 weitere ärztliche bzw. psychotherapeutische Mitarbeiter einen Zuschlag von 28,60 Euro pro Monat erhalten.
Beispiel 1: Bei 10 bis 12 Ärzten erhöht sich die TI-Pauschale von 323,90 Euro auf 352,50 Euro pro Monat, wenn die Erstausstattung vor dem 1. Januar 2021 angeschafft und der Konnektor noch nicht getauscht wurde.
Beispiel 2: Bei 13 bis 15 Ärztinnen erhöht sich die TI-Pauschale aus Beispiel 1 um weitere 28,60 Euro pro Monat, also von 352,50 Euro auf 381,10 Euro pro Monat.
Bei anderen Berechnungsmodellen erhöht sich die Pauschale zum Teil um einen geringeren Betrag, z. B. wenn die Erstausstattung zwischen Anfang Januar 2021 und Ende Juni 2023 angeschafft wurde.
Die Neuregelung gleicht einen finanziellen Nachteil für große Praxen und MVZ aus, da die Ausstattung der Praxen mit Kartenterminals und elektronischen Heilberufeausweisen (eHBA) von der Anzahl der tätigen Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen abhängt. Die alte Regelung sah vor, dass sie die gleiche Pauschale erhalten wie Praxen mit 7 bis 9 Ärztinnen bzw. Psychotherapeuten. Nach der neuen Regelung steigt die Pauschale stufenweise an. Für die Berechnung maßgeblich ist die Größe der Praxis am letzten Tag des Quartals. Die Berechnung ist unabhängig davon, ob es sich um Vollzeit- oder Teilzeit-Stellen handelt.
Weitere Änderungen zur TI-Pauschale im Überblick
- Praxen, die während der Einführung der neuen TI-Pauschale ihr Praxisverwaltungssystem wechseln, werden entlastet. Sie müssen den überwiegenden Teil der geforderten TI-Anwendungen erst ab Quartal 2, 2024 nachweisen.
- Der Starttermin für elektronische Arztbriefe wurde auf den 1. März 2024 verschoben. Praxen müssen nun erst zu diesem Datum in der Lage sein, E-Arztbriefe zu versenden.
- Die Frist, bis zu der Ansprüche aus der alten TI-Pauschale geltend gemacht werden können, verlängert sich bis zum 30. Juni 2024.
Grundsätzliche Struktur der TI-Pauschale bleibt bestehen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte, dass Praxen weiterhin mit Kürzungen der Pauschale rechnen müssen, wenn sie geforderte Anwendungen nicht nutzen oder geforderte Komponenten nicht anschaffen. KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner findet: „Diese Sanktionen müssen weg.“ Die KBV fordert weiterhin eine kostendeckende Finanzierung der Investitionskosten. Diese sei mit den TI-Pauschalen nicht gewährleistet.
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