Telematikinfrastruktur: Wann Konnektoren ausgetauscht werden müssen
Zertifikate weiterer Konnektoren laufen aus
Im vergangenen Jahr sorgte der Zwang zum Konnektortausch für viel Wirbel. Bei Geräten des Herstellers CompuGroup liefen die nötigen Sicherheitszertifikate ab. Da diese Firma die erste war, die Konnektoren ausgeliefert hatte, waren ihre Geräte auch zuerst betroffen. Der Aufschrei war groß, weil die gematik darauf bestand, das ganze Gerät zu ersetzen, obwohl es auch andere technische Lösungen für die Zertifikatsverlängerung gibt. Darauf hatte der Chaos Computer Club hingewiesen.
Nun laufen die Sicherheitszertifikate weiterer Geräte ab, nämlich die der Firmen Secunet und Rise, und Praxen stehen erneut vor der Frage, wie sie mit diesen Geräten umgehen sollen. Denn nach Ablauf des Zertifikats funktionieren viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) nicht mehr, weil eine Verbindung mit der TI nicht mehr möglich ist. Praxen können dann weder elektronische Gesundheitskarten einlesen noch elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen. Außerdem kann das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Quartalsabrechnung nicht mehr genutzt werden.
Praxen sollten grundsätzlich bei allen Komponenten der TI, in denen ein Chip mit einem begrenzt gültigen Sicherheitszertifikat verbaut ist, überprüfen: Wann läuft das Zertifikat ab? Bei Konnektoren der Firmen Secunet und Rise ist das demnächst der Fall. Wann Heilberufeausweis, Praxisausweis und Kartenterminal ihre Sicherheitszertifikation verlieren, sollte jede Praxis selbst im Blick behalten.
Wie hoch sind die Kosten?
Für den Austausch der Konnektoren können Praxen eine Pauschale von derzeit 2.300 Euro abrechnen. Dazu muss das Sicherheitszertifikat des betroffenen Geräts innerhalb der folgenden 6 Monate ablaufen. Nur unter dieser Voraussetzung haben Praxen Anspruch auf die Pauschale. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt, sich rechtzeitig an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zu wenden, um sich über die Auszahlungsmodalitäten zu informieren.
Ab Juli 2023 wird diese Pauschale aber vermutlich wegfallen und durch eine TI-Pauschale ersetzt. Sie wird als monatliche Pauschale ausgezahlt und soll auch die Kosten für den Gerätetausch abdecken sowie weitere Kosten, die den Praxen aufgrund der TI entstehen. Wie hoch die neue Monatspauschale wird, steht noch nicht fest, weil sich die KBV nicht mit dem Spitzenverband der Krankenkassen einig wurde. Das Bundesgesundheitsministerium muss nun die Details festlegen.
Müssen Geräte ausgetauscht werden oder gibt es andere Lösungen?
Da das Problem der ablaufenden Sicherheitszertifikate bestehen bleibt und auch der gematik bewusst ist, dass es zum Gerätetausch Alternativen gibt, bereitet sie diese Alternativen derzeit vor. Voraussichtlich ab Herbst werden Praxen die Möglichkeit haben, die Sicherheitszertifikate in Konnektoren verlängern zu lassen. Dann kann der Konnektor in der Praxis stehen bleiben, weil die Hersteller ein Software-Update aufspielen können. Das wird aber nur für Konnektoren mit einem ECC-Zertifikat möglich sein. Software-Updates sind derzeit noch nicht zugelassen. Das soll sich aber im dritten Quartal 2023 ändern.
Außerdem wird zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit geschaffen, den Konnektor in einem Rechenzentrum betreiben zu lassen. Dabei bietet die jeweilige TI-Betreibergesellschaft einen sogenannten TI-as-a-Service an. Dafür benötigen sowohl die Betreibergesellschaft als auch das Rechenzentrum eine entsprechende Zulassung von der gematik. Praxen werden dann mit dem Konnektor im Rechenzentrum über eine sichere Leitung verbunden. Um die Sicherheitszertifikate müssen sie sich dann nicht mehr selbst kümmern.
Die KBV empfiehlt allen Praxen, sich mit ihrem IT-Dienstleistern in Verbindung zu setzen, um zu besprechen, welche technische Lösung sie in Zukunft für die ablaufenden Sicherheitszertfikate in den TI-Komponenten bevorzugen.
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