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Stillen ist gut für die Zähne

Stillen oder nicht stillen? Viele Mütter sind unsicher. Der BEMA stellt Ihnen ab dem 6. Lebensmonat die FU 1 zur Verfügung. In diesem Rahmen können Sie frühzeitig den Blick auf die Mundgesundheit und die positiven Auswirkungen des Stillens lenken.

Gehen Sie im Rahmen der FU 1 auf die Vorteile des Stillens ein:

  • Stillen senkt das Risiko für frühkindliche Karies, da Babys die Brust weit in den Mund nehmen und es zu weniger Kontakt zwischen Zähnen und Milch kommt als bei einer Nuckelflasche. Dadurch ist die Gefahr der Belagsbildung beim Stillen geringer.
  • Stillen wirkt positiv auf die Kieferentwicklung.
  • Stillen stärkt die Muskulatur.
  • Stillen stärkt die Bindung zwischen Mutter und Kind.
     

Nutzen Sie die FU 1 und die FuPr, um auf diese Vorteile hinzuweisen.
 

FU1 und FuPr abrechnen in BEMA und GOZ

Die FU 1a–c und die FuPr bieten Ihnen die Möglichkeit, die Vorteile des Stillens anzusprechen und umfassend darüber aufzuklären. Für beide Leistungen bekommen Sie insgesamt ca. 46,00 €. Die Behandlungszeit muss also wirtschaftlich angepasst werden.

In der GOZ gibt es diese Positionen nicht. In Kombination mit der GOÄ haben Sie aber auch hier Möglichkeiten der Abrechnung:

  • 0010 + Ä1 (Kind) + Ä4 = 53,15 € (F: 2,3)
  • Ä5 + K1 (bis 4 Jahre) + Ä1 (Kind) + Ä4 = 57,92 €

 

Wer nicht stillt, muss anders vorsorgen

Der Sauger einer Nuckelflasche ist weniger weit im Mund des Säuglings als die Brust. Die Zähne kommen deshalb schnell in Kontakt mit der Ersatzmilch. Wird ein Kind nicht gestillt, muss deshalb im Bereich der frühkindlichen Karies gut vorgesorgt werden.

Viele Eltern glauben, dass Milchzähne keine Karies bekommen können. Das ist leider ein Irrglaube. Kariesfördernde Bakterien werden übertragen und können sich auch in der Mundhöhle eines Säuglings ansiedeln und dort Schaden anrichten.

Wichtig: Viele Muttermilchersatzprodukte enthalten Zucker und fördern damit Karies. Dieser Aspekt ist kaum bekannt. Der frühe Kontakt mit Zucker kann auch eine Gewöhnung hervorrufen.
 

Leistungsbeschreibung FU 1 und FuPr

Die FU 1 ist im BEMA wie folgt beschrieben:

  • Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung (Inspektion der Mundhöhle)
  • Erhebung der Anamnese zum Ernährungsverhalten (insb. zum Nuckelflaschengebrauch) sowie zum Zahnpflegeverhalten durch die Betreuungspersonen, Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Betreuungspersonen mit dem Ziel der Keimzahlsenkung durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke auch mittels Nuckelflasche sowie durch verbesserte Mundhygiene, Aufklärung der Betreuungsperson über die Ätiologie oraler Erkrankungen
  • Erhebung der Anamnese zu Fluoridierungsmaßnahmen und -empfehlungen sowie Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel (fluoridhaltige Zahnpaste, fluoridiertes Speisesalz u. ä.)
     

Für die Bezugsperson gibt es die FuPr, mit folgendem Inhalt:

  • praktische Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind [als] … Einzelunterweisung

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