STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung
Der Impfstoff ist knapp – immer noch. Die STIKO will den verfügbaren Impfstoff daher gut einteilen, während auf Nachschub gewartet wird. Sie geht davon aus, dass Patienten nach einer Infektion mit dem Coronavirus für sechs bis acht Monate immun sind. Daher sollte für Genesene „frühestens sechs Monate“ nach der Infektion über eine Impfung nachgedacht werden. So steht es in der 3. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung.
Risikopatienten behalten Priorität
Nach dieser sechsmonatigen Frist gilt, was auch heute gilt: Patienten aus Risikogruppen haben Priorität. Eine zweite Impfdosis soll allerdings niemand, der bereits infiziert war, bekommen. Der Antikörpertiter lässt sich laut STIKO nicht mehr steigern. Das gilt auch für Menschen, die sich nach der ersten Impfung noch mit dem Coronavirus infizierten. Vor allem in Seniorenheimen hatten sich Anfang dieses Jahres viele Menschen angesteckt, obwohl sie die lang ersehnte Erstimpfung bereits erhalten hatten.
Bundesländer stoppen Termine für Impfung mit AstraZeneca
Auch zum Impfstoff von AstraZeneca gab es vergangene Woche eine aktuelle Empfehlung: Der Zeitraum zwischen der ersten und der zweiten Impfung sollte zwölf Wochen betragen. Damit würde das Maximum des zugelassenen Zeitintervalls ausgeschöpft. Grund ist auch hier die Knappheit des Impfstoffes. Der Hersteller liefert bis zur Jahresmitte nur 100 Millionen Impfdosen, obwohl 220 Millionen zugesagt waren.
Deshalb stoppten die Bundesländer Thüringen und Hamburg die Vergabe von Impfterminen mit dem Impfstoff von AstraZeneca. Sachsen-Anhalt stellte die Impfungen bei der Polizei zurück. Bayern kündigte trotz Lieferschwierigkeiten an, dass die Hausärzte zum 1. April mit dem Impfen beginnen sollen.
Schwere Blutgerinnsel führen zu Vorsichtsmaßnahmen
Einige EU-Staaten, darunter Dänemark, Irland und Italien, stoppten den Impfstoff von AstraZeneca aus medizinischer Sicht bereits vor wenigen Tagen. Auch Deutschland setzte die Impfung mit diesem Impfstoff kurzfristig am heutigen Montag auf eine aktuelle Empfehlung des für Impfstoffe zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) aus, nachdem in 7 Fällen von Hirnvenenthrombosen im Zusammenhang mit der Impfung berichtet worden war. Die Europäische Arzneimittelagentur EMA wird über den weiteren Umgang mit dem Impfstoff von AstraZeneca entscheiden.
Sollte einer Ihrer Patienten nach der Impfung mit AstraZeneca mehr als vier Tage über Unwohlsein, punktförmige Hautblutungen oder starke, anhaltende Kopfschmerzen klagen, sollte er unverzüglich bei Ihnen in der Praxis vorstellig werden.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!