Startklar für das eRezept?
Neue technische Vorgaben machen die Aktualisierungen der Software nötig, das gilt auch für die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) erinnert daran, diese schon vor dem Jahreswechsel vorzunehmen. Andernfalls könne es passieren, dass eRezepte nicht übermittelt werden könnten und AU-Bescheinigungen vom Server der Krankenkassen abgelehnt würden.
Grundsätzlich sollten Software-Updates immer zeitnah eingespielt werden, auch während eines laufenden Quartals. Laut KBV könnten nur so grundsätzliche funktionale Neuerungen oder aktualisierte Vorgaben aufgespielt und Fehlfunktionen behoben werden. Weiterführende Fehler, wie z. B. in der Abrechnung, ließen sich durch aktuelle Updates verhindern.
Checkliste der KBV
Ist Ihre Praxis schon vertraut mit dem Ausstellen der eRezepte oder starten Sie erst zum Stichtag 1. Januar? In diesem Fall sollten Sie noch einmal prüfen, ob alle Gegebenheiten vorhanden sind. Die KBV hat dafür eine Checkliste erstellt:
Aktueller Konnektor
Die Übermittlung des eRezepts erfolgt über die Telematikinfrastruktur. Um die Komfortsignatur nutzen zu können, benötigen Sie einen Konnektor ab der Version PTV4+.
eRezept-Update für das PVS
Haben Sie das eRezept-Update für Ihr Praxisverwaltungssystem noch nicht installiert? Ihr Software-Anbieter kann Ihnen weiterhelfen. Das Update benötigen Sie, um eRezepte erstellen zu können.
Elektronischer Heilberufsausweis
Alle Ärztinnen und Ärzte in Ihrer Praxis benötigen für die qualifizierte elektronische Signatur einen eigenen, aktivierten elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) – erhältlich bei den Landesärztekammern.
Komfortsignatur
Prüfen Sie, ob Ihnen die Komfortsignatur zur Verfügung steht. Mit einmaliger Eingabe der Signatur-PIN Ihres eHBA können Sie bis zu 250 eRezepte und andere Dokumente über den Tag verteilt unterschreiben. Sprechen Sie mit Ihrem IT-Dienstleister, wie die Komfortsignatur in Ihrer Praxis umgesetzt werden kann und ob zusätzliche Kartenterminals notwendig sind.
Einrichtung des Druckers
Das Einlösen von eRezepten erfolgt in der Regel per Gesundheitskarte oder App. Doch mitunter kann ein Ausdruck nötig sein, z. B. für Pflegeheimbewohner. Am besten funktioniert der Ausdruck des Rezeptcodes mit einem Laser- oder Tintenstrahldrucker mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi auf normalem DIN-A-4- oder DIN-A5-Papier.
e-Rezept ausprobieren
Sind Sie startklar? Dann probieren Sie das eRezept aus. Prüfen Sie, ob alles funktioniert und ob Sie gegebenenfalls die Abläufe zum Ausstellen von Rezepten in Ihrer Praxis anpassen müssen.
Mögliche Sanktionen
Laut dem kürzlich verabschiedeten Digital-Gesetz soll niedergelassenen Ärzten pauschal eine Kürzung der Vergütung um 1 % drohen, wenn Sie Rezepte über verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht elektronisch ausstellen und übermitteln können.
Doch es sind einige Ausnahmen vorgesehen. Wie das Ärzteblatt berichtete, sollen die Sanktionen u. a. nicht gelten für „Leistungserbringer, die einer Facharztgruppe angehören, die im Regelfall keine Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ausstellen“, z. B. Laborärzte. Außerdem gibt es für ermächtigte Einrichtungen und Krankenhäuser eine bis zum 1. Januar 2025 befristete Ausnahmeregelung.
Weitere Informationen
Die KBV stellt auf ihrer Internetseite umfangreiche Informationen und Downloads zum Einrichten, Ausstellen und Einlösen des eRezepts zur Verfügung.
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