So organisieren Sie die Corona-Schutzimpfung in Ihrer Praxis
Dienstag ist der Stichtag, um Impfstoff zu bestellen. Bis 12 Uhr muss Ihre Bestellung bei der Apotheke, von der Sie auch sonst Ihre Arzneimittel erhalten, eingegangen sein. Geliefert wird jeweils am Montagnachmittag. Achten Sie darauf, den Impfstoff nach Anleitung zu kühlen.
Vereinbaren Sie aktiv die Termine
Den Impftermin müssen Sie als Praxis selbst vergeben, eine Vergabe über die für Impfzentren genutzte Telefonnummer 116117 gilt für Sie nicht. Überlegen Sie, wer von Ihren Patienten besonders dringend geimpft werden muss und bieten Sie diesen Patienten einen Termin an – in der Praxis oder beim Hausbesuch.
Impfvorbereitung per App
Viel Zeit und Aufwand können Sie sich ersparen, wenn Sie den Patienten vor ihrem jeweiligen Impftermin die Informationen zur Impfung, den Fragebogen nach RKI-Vorgaben sowie die Einwilligungserklärung digital zusenden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie diese Dokumente übermitteln. Eine Möglichkeit ist, dem Patienten einen Code per E-Mail oder SMS zuzusenden, den Sie zuvor generiert haben. Dafür gibt es eine App von Idana, über die der Patient Ihnen die ausgefüllten Dokumente zurücksendet. Die Hausärztin Dr. Katrin Fröba hat schon gute Erfahrungen mit dieser App gemacht.
Viele Patienten in kleinen Praxen
Hausarztpraxen sind häufig kleine Raumwunder. Viele Patienten werden geschickt über mehrere Sprech- und Behandlungszimmer verteilt. Doch damit beim Impfen die Abstandsregeln eingehalten werden können, haben einige Hausärzte die offene Sprechstunde ausgesetzt. Nur wer einen Termin hat und an der Tür klingelt, darf im Wartezimmer Platz nehmen. Lassen Sie sich die Handy-Nummern Ihrer Patienten geben, falls es in der Praxis zu voll wird. Dann müssen überzählige Personen draußen oder im Auto warten und sich von Ihnen benachrichtigen lassen.
Setzen Sie Patienten zur Nachbeobachtung in Ihre Nähe
Wer geimpft ist, sollte 15 Minuten in der Praxis bleiben, um Nebenwirkungen zu beobachten. Ist es möglich, in der Nähe des Empfangs dafür eine Stuhlreihe einzurichten? So müssen Sie nicht ständig ins Wartezimmer laufen, um nach Ihren Patienten zu sehen.
Ganz wichtig: die Dokumentation:
Denken Sie daran, die Impfung an das Doku-Portal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu melden. So schreibt es die Coronavirus-Impfverordnung vor. Sollte Ihre Praxis zur KV Nordrhein gehören, nutzen Sie bitte das KVNo-Portal. Geben Sie täglich ein:
- die Anzahl der Erstimpfungen aufgegliedert nach Impfstoff
- die Anzahl der Abschlussimpfungen aufgegliedert nach Impfstoff
- die Anzahl der über 60-Jährigen bei den Erst- und Abschlussimpfungen
Sollten in Ihrer Praxis mehrere Ärzte impfen, reicht eine Meldung pro Tag.
Aktualisierte Aufklärungsblätter der KBV
Heute hat die KBV ihre aktualisierten Aufklärungsblätter hochgeladen. Auch darin geht es mit Themen wie Terminvergabe, Dokumentation im Impfausweis und Nachbeobachtung um die Praxisorganisation. Auch auf häufig gestellte Fragen zur Bestellung des Impfstoffes über Muster 16 (Kostenträger ist das Bundesamt für Soziale Sicherung, BAS, IK 100038825) oder das Impf-Doku-Portal gibt es zahlreiche Antworten. Das Impfplakat fürs Wartezimmer finden Sie hier.
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