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So können Sie reagieren, wenn Patienten um Sterbehilfe bitten

Das selbstbestimmte Sterben ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es ist ein Grundrecht. So hat es das Bundesverfassungsgericht 2020 festgestellt. Nicht ohne Grund. Die Zahl schwer kranker Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen möchten, nimmt zu. Auch Hausarztpraxen werden zunehmend mit dem Wunsch nach assistiertem Suizid konfrontiert. Oft ist dies ein Hilferuf.

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