Sitzungstrenner – der Booster für Ihr Honorar
Ihre Software sollte Ihnen die Möglichkeit geben, sitzungsgetrennt Daten zu erfassen. Das bedeutet: Sitzung 1 muss von Sitzung 2 getrennte Abrechnungspositionen zulassen, die z. B. in der gleichen Sitzung nicht möglich wären. 5 Beispiele, in denen Sie Sitzungstrenner nutzen sollten:
1. Patient kommt an demselben Tag zweimal in die Praxis
Bei Reparaturen und bei chirurgischen Leistungen können zwei Behandlungen an demselben Tag nötig sein. Beide Sitzungen werden entsprechend gekennzeichnet. Kommt der Patient bei Sitzung 2 außerhalb der Sprechstunde zu Ihnen, können Sie sogar einen Zuschlag auf die zweite Sitzung legen, z. B.:
- 1. Sitzung: Extraktion mit Osteotomie
- 2. Sitzung: Zuschlag + Nachbehandlung
2. PZR und Fluoridierung in unterschiedlichen Sitzungen
Sitzungstrenner können Leistungen auslösen, die in einer Sitzung nach GOZ nicht kompatibel sind, z. B.:
- 1. Sitzung: PZR nach 1040, Fluoridierung nicht gewünscht
- 2. Sitzung: Nachkontrolle (weiche Beläge entfernt) GOZ 4050/4055 (ggf. Faktor verringern), zusätzlich wünscht der Patient jetzt doch eine Fluoridierung (1020)
3. Patientin kommt zum Termin in die Praxis, wird später am Tag telefonisch beraten
Eine telefonische Beratung können Sie als separate, alleinige Leistung berechnen. Grundlage ist die Dokumentation und die Trennung des Telefonats vom persönlichen Kontakt:
- 1. Sitzung: Untersuchung und Röntgenbild
- Telefonische Beratung: Beratung, Patient hatte Fragen zur Auswertung
In der GOZ werden daraus sogar 3 Sitzungen:
- 1. Sitzung (morgens): Untersuchung (0010), umfassende Beratung (Ä 3), RöBi – nicht ausgewertet
- 2. Sitzung (mittags, Büro): Auswertung und Diagnostik RöBi (Ä 5000), Anweisung an ZFA
- 3. Sitzung (nachmittags): ZFA übermittelt Befund an Patientin mit Anweisungen der Behandlerin (Ä2)
4. Patient kommt zum Termin in die Praxis, Behandler wertet Daten später aus
Dieser Fall ist besonders in der GOZ interessant, denn eine umfassende Beratung und Befundauswertung zur GOZ 0010 kann eine Ä3 auslösen (sofern keine weiteren GOZ-Positionen erbracht und berechnet werden).
Wird in der ersten Sitzung eine Abformung für Planungsmodelle vorgenommen, darf die Ä3 + Material berechnet werden. Die GOZ 0060 wird erst nach Auswertung der Modelle berechnet:
- 1. Sitzung: Untersuchung (0010), umfassende Beratung (Ä3) + Abformung (§ 4 Abs. 3 Material) + § 9 Desinfektion
Eigenlabor: Modelle erstellt (§ 9 GOZ) - 2. Sitzung (abends): Auswertung (0060, 8080)
5. Patientin kommt zum Termin in die Praxis, Verwaltung erstellt später eine Planung
Planungen gehören zu den klassischen Büropositionen, ebenso wie Modellauswertungen. Sie werden erst bei Erstellung datiert und berechnet. Auch hier kann ein Sitzungstrenner wichtig werden, insbesondere dann, wenn bei privat Versicherten die umfassende Beratung nach GOÄ Ä3 im Raum steht. Die Datierung der GOZ 0030/0040 auf eine spätere Sitzung kann die GOÄ Ä 3 ermöglichen.
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