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Röntgenaufnahmen mehrfach je Sitzung abrechnen?

Das Strahlenschutzgesetz verpflichtet Zahnärztinnen und Zahnärzte dazu, streng abzuwägen, ob eine Röntgenaufnahme nötig ist oder nicht. Trotzdem sind oft mehrere Aufnahmen pro Sitzung nötig. Eine Mehrfachberechnung der Ä 925a ist in Ausnahmefällen möglich.

Im BEMA werden Zahnfilmaufnahmen zusammengefasst und als Von-bis-Aufnahme („bis 2 Aufnahmen“, „bis 5 Aufnahmen“ usw.) gewertet.

Werden während einer Sitzung bis zu 3 Aufnahmen gemacht, wird zunächst die Ä 925b als Berechnungsgrundlage genutzt. Je Zahnfilm sollten bis zu 3 nebeneinanderstehende Zähne oder das Gebiet ihrer Wurzelspitzen erfasst werden. Das setzt gute Mitarbeit von Patientenseite voraus und ein hohes fachliches Können der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
 

Ausnahmen möglich: Mehrfachberechnung der Ä 925a je Sitzung 

Grundsätzlich gilt: Werden in einer Sitzung bis zu 3 Aufnahmen gemacht, wird nicht die Ä 925a mehrfach berechnet, sondern einmal die Ä 925b. Allerdings gibt es Ausnahmen, die eine Mehrfachberechnung der Ä 925a in einer Sitzung zulassen.

Wichtig: Dokumentieren Sie immer die Gründe für die Mehrfachberechnung.
 

Ausnahme 1: Diagnostische Zwecke und Forderung gemäß Richtlinie

In der Endodontie und Chirurgie sind Röntgenaufnahmen zur Beurteilung wichtig. Sie liefern den Nachweis, ob nach Richtlinie eine Sachleistung zur Verfügung steht (Endodontie) oder welche chirurgische Leistung erbracht werden kann bzw. muss. Oft lässt sich nur anhand des RöBi nachweisen, dass die Abrechnung von 

  • BEMA X3 (Entfernen eines tieffrakturierten Zahnes einschließlich Wundversorgung), 
  • Ost 2 (Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes) oder 
     

Ost 1 (Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung) 
korrekt ist. Nach Entfernung eines Zahnes lässt sich der Nachweis nicht mehr eindeutig erbringen und allein die Dokumentation reicht bei Regressen oft nicht aus. 

In der Endodontie fordert die Richtlinie 3 Röntgenaufnahmen:

  • Anfangsdiagnostik auf Prognose, 
  • Messaufnahme, 
  • Wurzelfüllung.  
     

Hinweis: Einige KZV-Bereiche akzeptieren statt der Messaufnahme auch das Messprotokoll der elektrometrischen Längenmessung. Diese Messung ist allerdings eine private Zusatzleistung und die Patientin bzw. der Patient kann sie verweigern. Die Messung ist dann eine Kulanzleistung oder es wird ein RöBi als Zahnfilm erstellt.

Werden die Anfangsdiagnostik, die Messaufnahme und die Wurzelfüllung in einer Sitzung zeitversetzt als Sachleistung erbracht, ist Ä 925a dreimal abzurechnen, statt einmal Ä 925b.
 

Ausnahme 2: Geänderte Befundsituation

Eine geänderte Befundsituation kann durch chirurgische Maßnahmen entstehen. Das können Extraktionen sein, aber auch eine Wurzelspitzenresektion. Müssen auch hier zeitversetzt mehrere Aufnahmen gemacht werden und liegt durch die Therapie eine geänderte Situation vor, kann die Ä 925a mehrfach je Sitzung berechnet werden.
 

Verschiedene Perspektiven: 1x Ä 925b

Müssen Sie aufgrund der anatomischen Besonderheit mehrere Aufnahmen machen, wird je Sitzung abgerechnet. Besonderheiten können sein: Krümmungen, Zahnbogen, Verlagerungen o. Ä. Bei der 3-maligen Aufnahme eines Zahnes aus verschiedenen Perspektiven berechnen Sie einmal die Ä 925b. 
 

OPG und Zahnfilm?

Auf ein OPG kann ein Zahnfilm folgen, wenn es im OPG Verzerrungen oder nicht auswertbare Stellen aufgrund der Anatomie gibt. Ein OPG zusammen mit einem Status nach Ä 925d ist jedoch ausgeschlossen.
 

Fehlerhafte Aufnahmen berechnen?

Alle nach Ä 925 a–d berechneten RöBi müssen auswertbar sein. Mehrere Aufnahmen können die nächsthöhere Position auslösen, wenn dies aufgrund der Aufnahmetechnik nötig ist und jede Aufnahme ausgewertet werden kann. Eine Wiederholung wegen schlechter Qualität oder fehlender Bereiche (z. B. Patient hat den Sensor bei der Aufnahme verrückt, Wurzelspitze nicht sichtbar) löst keine höhere Abrechnungsposition aus. Wurden insgesamt 3 Aufnahmen gemacht, von denen eine Aufnahme nicht korrekt war, bleibt es bei der Ä 925a statt der Ä 925b. 
 

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