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RKI sortiert Risikofaktoren für schweres COVID-19 neu

Krebs, Demenz und Herzinsuffizienz gehören zu den Vorerkrankungen, die zu einem schweren COVID-19-Verlauf führen können. Das geht aus einer Analyse der Daten von 30 Millionen GKV-Versicherten hervor. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt vor allem niedergelassenen Ärzten, bei der Impfpriorisierung neue Akzente zu setzen. Nicht das Alter der Patienten sei entscheidend, sondern ihr Gesundheitszustand.

„Die Ergebnisse der Analysen belegen, dass eine rein am Alter orientierte Rangfolge nicht optimal ist“. So steht es im aktuellen Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch Instituts. Die Wissenschaftler sortierten 35 Erkrankungen und vier Altersgruppen zu einer neuen Rangliste. Diese Rangliste kann gerade Haus- und Facharztpraxen dazu dienen, ihre Patienten in eine Impfreihenfolge zu bringen, die möglichst viele schwere COVID-19-Verläufe verhindert. Dies ist die Rangliste:
 

  1. hämato-onkologische Erkrankungen mit Therapie
  2. metastasierte solide Tumorerkrankungen mit Therapie
  3. Demenz
  4. metastasierte solide Tumorerkrankungen ohne Therapie
  5. Herzinsuffizienz
  6. Alter 75 bis 79 Jahre
  7. Dialyse
  8. solide Krebserkrankung mit Therapie
  9. zirrhotische und schwere Leberkrankheiten
  10. Down-Syndrom
  11. chronische Niereninsuffizienz
  12. Zustand nach Organtransplantation
  13. Alter 70 bis 74 Jahre
  14. Vorhofflimmern und Vorhofflattern
  15. interstitielle Lungenerkrankung
  16. Alter 65 bis 69 Jahre
  17. koronare Herzkrankheit
  18. schwere psychische Erkrankungen
  19. Diabetes mellitus Typ I und II
  20. COPD und sonstige schwere Lungenerkrankungen
  21. zerebrovaskuläre Erkrankungen
  22. Adipositas
  23. neurologische Erkrankungen
  24. Alter 60 bis 64 Jahre

Getrennte Rezepte für Erst- und Zweitimpfungen

Inzwischen haben viele Patienten ihre Erstimpfung erhalten und kommen bereits zur Zweitimpfung in die Hausarztpraxis. Die Zweitimpfung ist entscheidend, damit das Immunsystem einen lang anhaltenden Schutz vor COVID-19 aufbauen kann. Damit die Impfserien abgeschlossen werden können, muss der Impfstoff für die Zweitimpfung vorrangig geliefert werden. Darauf ist nun bei der Bestellung (Muster 16) zu achten. Vermerken Sie, ob es sich bei der Bestellung um die „Erstimpfung“ oder die „Zweitimpfung“ handelt.

Geben Sie wie zuvor auch den Namen des Impfstoffs und die Anzahl der Dosen an. die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bittet darum, die maximale Bestellmenge nicht zu überschreiten. Außerdem solle die Anzahl der Dosen entsprechend der Vial-Größe angegeben werden.

  • Beispiel: Selbst wenn Sie nur 21 Patienten zum zweiten Mal mit dem Impfstoff von BioNTech impfen wollen, schreiben Sie auf das Rezept: „Zweitimpfungen: 24 Impfstoffdosen Comirnaty® plus erforderliches Impfzubehör“
     

Kostenträger ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 100038825.

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