RKI sortiert Risikofaktoren für schweres COVID-19 neu
„Die Ergebnisse der Analysen belegen, dass eine rein am Alter orientierte Rangfolge nicht optimal ist“. So steht es im aktuellen Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch Instituts. Die Wissenschaftler sortierten 35 Erkrankungen und vier Altersgruppen zu einer neuen Rangliste. Diese Rangliste kann gerade Haus- und Facharztpraxen dazu dienen, ihre Patienten in eine Impfreihenfolge zu bringen, die möglichst viele schwere COVID-19-Verläufe verhindert. Dies ist die Rangliste:
- hämato-onkologische Erkrankungen mit Therapie
- metastasierte solide Tumorerkrankungen mit Therapie
- Demenz
- metastasierte solide Tumorerkrankungen ohne Therapie
- Herzinsuffizienz
- Alter 75 bis 79 Jahre
- Dialyse
- solide Krebserkrankung mit Therapie
- zirrhotische und schwere Leberkrankheiten
- Down-Syndrom
- chronische Niereninsuffizienz
- Zustand nach Organtransplantation
- Alter 70 bis 74 Jahre
- Vorhofflimmern und Vorhofflattern
- interstitielle Lungenerkrankung
- Alter 65 bis 69 Jahre
- koronare Herzkrankheit
- schwere psychische Erkrankungen
- Diabetes mellitus Typ I und II
- COPD und sonstige schwere Lungenerkrankungen
- zerebrovaskuläre Erkrankungen
- Adipositas
- neurologische Erkrankungen
- Alter 60 bis 64 Jahre
Getrennte Rezepte für Erst- und Zweitimpfungen
Inzwischen haben viele Patienten ihre Erstimpfung erhalten und kommen bereits zur Zweitimpfung in die Hausarztpraxis. Die Zweitimpfung ist entscheidend, damit das Immunsystem einen lang anhaltenden Schutz vor COVID-19 aufbauen kann. Damit die Impfserien abgeschlossen werden können, muss der Impfstoff für die Zweitimpfung vorrangig geliefert werden. Darauf ist nun bei der Bestellung (Muster 16) zu achten. Vermerken Sie, ob es sich bei der Bestellung um die „Erstimpfung“ oder die „Zweitimpfung“ handelt.
Geben Sie wie zuvor auch den Namen des Impfstoffs und die Anzahl der Dosen an. die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bittet darum, die maximale Bestellmenge nicht zu überschreiten. Außerdem solle die Anzahl der Dosen entsprechend der Vial-Größe angegeben werden.
- Beispiel: Selbst wenn Sie nur 21 Patienten zum zweiten Mal mit dem Impfstoff von BioNTech impfen wollen, schreiben Sie auf das Rezept: „Zweitimpfungen: 24 Impfstoffdosen Comirnaty® plus erforderliches Impfzubehör“
Kostenträger ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) mit dem IK 100038825.
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