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Reparaturen GOZ: Begleitleistungen sichern angemessenes Honorar

Reparaturen am Zahnersatz von privat Versicherten unterliegen keiner Beschränkung durch das Festzuschusssystem. Sie berechnen Ihre Maßnahmen entsprechend den Leistungen, die Sie erbringen. Auf die Erstattung durch den Versicherer haben Sie keinen Einfluss.

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