Qualifizierungschancengesetz: Wie Sie von einer geförderten Weiterbildung profitieren
Wie können ZFAs und MFAs profitieren?
MFAs und ZFAs sind für eine Vielzahl von Aufgaben verantwortlich. Neben den Neuerungen im Bereich der Digitalisierung hat dieser Beruf in den letzten Jahren eine Reihe von Veränderungen erlebt – die Anforderungen an diese Berufsgruppe haben sich dadurch erhöht und die Tätigkeitsbereiche erweitert. MFAs und ZFAs werden zunehmend in die Patientenberatung eingebunden und übernehmen immer mehr Aufgaben in der Prävention und Gesundheitsförderung. All diese Entwicklungen machen deutlich, wie wichtig es ist, dass diese Berufsgruppe gut ausgebildet ist und sich fortwährend weiterbildet.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes werden Weiterbildungen gefördert, die der Anpassung oder Erweiterung von beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten dienen. Die Institute, die geförderte Weiterbildungen anbieten, müssen außerdem nach AZAV zugelassene Bildungsträger sein (die Abkürzung AZAV steht für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“.) Das PKV Institut ist zum Beispiel ein AZAV zugelassener Bildungsträger. Da Weiterbildungen auf allen Qualifikationsniveaus gefördert werden, können MFAs und ZFAs diese Unterstützung auch ohne vorherige besondere Qualifikation in Anspruch nehmen. Das gilt insbesondere für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Auf diese Weise können sie ihren Tätigkeitsbereich erweitern, ihre Kenntnisse vertiefen oder sich für eine besondere Aufgabe oder Rolle spezialisieren.
Ausfallzeiten werden erstattet
Die Maßnahmen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes werden von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Das geschieht in erster Linie durch die Gewährung von Zuschüssen zu den Weiterbildungskosten und ggf. auch durch Leistungen zum Lebensunterhalt, wie eine Weiterbildungsprämie. Auch ein potenzieller Lohnausfall kann gefördert werden. Dies ermöglicht es MFAs und ZFAs, eine Weiterbildung in Anspruch zu nehmen, auch wenn sie dazu Arbeitszeit reduzieren oder zeitweise aussetzen müssen.
Die Höhe der Förderung wird individuell festgelegt und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Größe des Betriebs, dem Alter und der beruflichen Situation des Arbeitnehmenden. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen übernimmt die Bundesagentur für Arbeit beispielsweise einen höheren Anteil der Weiterbildungskosten als bei größeren Betrieben.
Ziel ist es, sowohl Arbeitnehmenden als auch Arbeitgebenden einen Anreiz zur Weiterbildung zu bieten und diese finanziell zu unterstützen. Es lohnt sich daher, sich bei der örtlichen Arbeitsagentur über die individuellen Fördermöglichkeiten zu informieren. Auch das PKV Institut informiert dazu (siehe unten).
Wichtig für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger!
Laut der Agentur für Arbeit besteht für geringqualifizierte oder sogenannte „wieder ungelernte“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses, indem die Weiterbildungskosten voll übernommen werden. „Wieder ungelernt“ sind Personen, die zwar über einen Berufsabschluss verfügen, in diesem Beruf aber nicht mehr arbeiten können, weil sie mindestens 4 Jahre lang einer angelernten oder ungelernten Tätigkeit nachgegangen sind. Darüber hinaus, so die Agentur, sei die Zahlung eines Zuschusses für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten bis zu 100 Prozent an den Arbeitgebenden möglich, wenn die Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird.
Gut zu wissen
Mit dem am 01.01.2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte ermöglicht – unabhängig von Alter, Lebensalter und Betriebsgröße. Der förderungsrechtliche Rahmen wurde erneut erweitert mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“, das am 29.05.2020 in Kraft getreten ist.
Zum Qualifizierungschancengesetz und geförderten Maßnahmen des PKV Instituts können Sie sich hier umfassend informieren.
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