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Profitieren auch Sie von der staatlichen Qualifizierungsoffensive …

… und denken Sie schon heute an morgen! Mit dem neuen Qualifizierungschancengesetz erhalten Beschäftigte seit 1. Januar 2019 unabhängig von ihrer Qualifikation, ihres Alters und der Größe ihres Betriebes Weiterbildungszuschüsse vom Staat, um sich fit zu machen für die Anforderungen der Zukunft. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen und nehmen Sie Ihre Zukunft in die Hand. Gratis für Sie und ohne Mehraufwand für Ihren Arbeitgeber.

Für kleinere Praxen mit bis zu 9 Mitarbeitern ist das Gesetz besonders interessant, denn sie können die gesamten Weiterbildungskosten vom Staat finanziert bekommen. Aber auch größere Praxen profitieren von dem neuen Gesetz. Ihre Mitarbeiter, die sich beruflich weiterbilden, erhalten einen Zuschuss von 50 % der Weiterbildungskosten.

Wer von der Offensive profitieren will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Ausbildungsabschluss muss mindestens 4 Jahre her sein.
  2. Die Weiterbildung muss einen zeitlichen Umfang von mindestens 160 Stunden haben
  3. Der Weiterbildungsanbieter muss die spezielle Zertifizierung gemäß AZAV nachweisen

Werden Sie Praxismanagerin und lassen Sie sich diese Weiterbildung vom Staat finanzieren

Das PKV Institut in München erfüllt bei der Weiterbildung zur Praxismanagerin in der Arzt- und Zahnarztpraxis alle vom Staat geforderten Voraussetzungen zur 100-prozentigen Förderung. Unsere nächsten Starttermine im Rahmen dieser Förderung sind:

15. April 2019 und 15. Juli 2019

Interessiert? Dann informieren Sie sich beim Arbeitgeberservice Ihrer Agentur vor Ort. Oder nehmen Sie mit unseren Teilnehmerbetreuerinnen Andrea Kainz und Anja Gessner Kontakt auf. Telefon: 089-45228090. E-Mail: azav@pkv-institut.de

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