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Praxen müssen Impfzubehör bald selbst einkaufen, erhalten aber eine bessere Vergütung

Im Laufe der Pandemie haben Sie und Ihr Praxisteam schon diverse Änderungen zur Corona-Schutzimpfung umgesetzt. Mit der kommenden Coronavirus-Impfverordnung sollen Sie Impfzubehör wie Spritzen und Kanülen nicht mehr über Ihre Apotheke beziehen. Auch wird das Impfen in Ihrer Praxis von dieser Woche an besser vergütet. Schließlich geht es in dieser News um das elektronische Meldeportal DEMIS, mit dem Sie nun positive Corona-Testergebnisse komfortabel melden können – ohne Fax.

Wenn Sie Corona-Impfstoff über Ihre Apotheke bestellen, können Sie Spritzen, Kanülen und Kochsalzlösung gleich mitliefern lassen. Das Material muss nicht extra über den Fachhandel für Ärzte eingekauft werden. Damit soll zum 1. Januar 2022 Schluss sein. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sieht in seinem Entwurf zur neuen Coronavirus-Impfverordnung vor, dass Arztpraxen das Zubehör dann selbst beschaffen – so wie anderes Material auch.

Die Lieferung des Zubehörs über die Apotheken und deren Großhandel wurde zu Beginn der Impfkampagne eingeführt. Grund war damals die „schlechte Beschaffungslage“, wie es aus dem Gesundheitsministerium heißt. Die habe sich nun gebessert. Ursprünglich sollten Arztpraxen das Zubehör schon im Oktober selbst bestellen. Doch Ärzte, Grossisten und Apotheker erhoben Einspruch, weil zu wenig Zeit für die Umstellung blieb. Zurzeit gilt eine Art Übergansfrist.
 

Vergütung soll auf 28 Euro pro Impfung steigen

Sicher stellen auch Sie in Ihrer Praxis fest, dass die Nachfrage nach Impfungen wieder steigt. Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge stehen die Ärzte vor der Herausforderung, in den nächsten Wochen so viele Menschen so schnell wie möglich zu impfen. Dass es aufwendig ist, Impfwillige aufzuklären und die Impftermine gut zu koordinieren, wird nun honoriert. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte an, dass Vertragsärzte von dieser Woche an pro Impfung 28 Euro statt bislang 20 Euro erhalten. An Wochenenden werden 36 Euro gezahlt. „Das ist ein wertvolles und richtiges Signal in Richtung der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“, sagte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. Die KBV hatte sich wiederholt für eine bessere Honorierung eingesetzt.
 

Das Webportal DEMIS soll Ihnen die Meldung von SARS-CoV-2 erleichtern

Die gematik teilte in der vergangenen Woche mit, dass Arztpraxen jetzt an das elektronische Meldesystem DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) angeschlossen sind. Das digitale System wurde entwickelt, damit Ärzte und Labore alle Arten von Infektionskrankheiten schneller an Gesundheitsämter, Landesbehörden und das Robert Koch-Institut (RKI) melden können. Das Fax hat damit ausgedient.

Für Sie hat DEMIS den Vorteil, dass Sie positive Corona-Schnelltestergebnisse bequem über das Portal melden können. Die gematik teilt zudem mit, dass das System die getestete Person automatisch dem zuständigen Gesundheitsamt zuordnet. Sie brauchen daher keine Kontaktdaten mehr herauszusuchen – das übernimmt DEMIS. Voraussetzung ist, dass Ihre Praxis an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist und einen elektronischen Heilberufsausweis oder eine SMC-B-Karte hat, um sich zu autorisieren. Die Patienten können davon ausgehen, dass ihre Daten sicherer als bei einem Fax übertragen werden. Und die Gesellschaft profitiert, weil die Behörden schneller erkennen, wo auf Corona-Hotsports reagiert werden muss.

Das Meldeportal ist der Grundstein für weitere Ausbaustufen. Ab 2022 sollen alle meldepflichtigen Erreger-Arten wie z. B. Influenza, Masern oder Rotaviren über DEMIS übermittelt werden.

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