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Porto abrechnen – ist das noch möglich?

Die Portokosten sind 2025 wieder gestiegen. Ein guter Anlass, um darüber nachzudenken, wie die aktuellen Regeln für die Abrechnung von Porto- und Versandkosten lauten.

Ein Brief an den Gutachter, eine Erläuterung an die GKV auf Anforderung oder ein Päckchen (extra gekauft!) für einen Gutachterfall. Die Unterlagen werden versendet und dann? 

Wichtig: Alle Daten zu diesen Vorgängen gehören in die Karteikarte. Nur so finden sie den Weg in die Abrechnung. Was nicht dokumentiert wurde, darf nicht und kann auch gar nicht berechnet werden. Die Kollegin in der Verwaltung weiß schließlich nicht, was „mal eben schnell für den Patienten“ von der Rezeption aus versendet wurde. 
 

Was fällt unter die BEMA 602?

Porto- und Versandkosten können Sie mit BEMA 602 mit dem tatsächlichen Betrag abrechnen.

Die folgenden Kosten fallen unter die BEMA 602:

  • Versandkosten für Gutachterfälle (Verpackung wie z. B. Karton, Paket), 
  • Portokosten für Gutachterfälle,
  • Portokosten für Versand an Fachkollegen,
  • Portokosten für den Versand von Informationen an die GKV auf Anforderung,
  • Portokosten (sofern nicht schon frankiert) für den Versand von Material an die Pathologie (je nach KZV regional unterschiedlich geregelt),
  • Portokosten für den Versand eines Unfallbericht an die Unfallkasse,
  • Portokosten für den Versand von Erstanträgen (wenn EBZ nicht möglich ist),
  • Portokosten für den Versand von Unterlagen für/wegen einer Behandlungsübernahme.
     

Wichtig: Prüfen Sie, wie Ihre Software diese Daten erfasst. Oft bedarf es einer händischen Eingabe der Versand- und Portokosten. 
 

Was fällt NICHT unter die BEMA 602?

Es gibt Grenzen bei der Berechnung von Porto- und Versandkosten. Die folgenden Kosten fallen nicht unter BEMA 602:

  • Recallbriefe an Patientinnen und Patienten,
  • Briefe an Patientinnen und Patienten mit 
    • Anamnesebögen,
    • Unterlagen für private Leistungen (z. B. Implantatpass)
    • Rechnungen,
    • Verordnungen, 
    • Bonusheften,
    • Röntgenpässen,
  • Portokosten für Versand an die Zahntechnik für Zahnersatz.

 

Gibt es Zuschläge für den digitalen Versand?

Digitale Post löst leider keinen Zuschlag aus. Der Versand kostet zwar Zeit, dieser Aufwand wird aber derzeit noch nicht vergütet. Ein Zuschlag ist nicht vorgesehen.
 

Langzeittherapien und Informationspflicht – Porto berechnen?

Auf 2 Gebieten ist aufgrund der Langzeitbehandlung der Kontakt mit der GKV wichtig: 

  1. Kieferorthopädie: Kontakt via EBZ und Formular klar geregelt
    In der Kieferorthopädie wird die GKV über unplanmäßige Verläufe, Mitwirkungspflicht – Erinnerung durch die GKV gem. § 17 Abs. 2 BMV-Z, Abbruch oder Ähnliches zunächst via Post und jetzt als EBZ informiert.  Mit dem EBZ werden diese Daten an die GKV übermittelt und das müssen wir auch tun.
  2. PAR-Behandlung: Kontakt nur postalisch möglich
    Die PAR-Behandlung ist, wie die Kfo, eine Langzeitbehandlung, die einen unplanmäßigen Verlauf, Erinnerung an die Mitwirkungspflicht wegen z. B. Terminuntreue oder einen Abbruch auslösen kann. Eine Möglichkeit via EBZ gibt es hier allerdings nicht. Der BMV-Z fordert dies auch nicht explizit. Solche Informationen werden in der Regel auch nicht durch die GKV angefordert (die GKV weiß ja nichts davon), die jeweilige Krankenkasse muss aber dennoch darüber informiert werden. 
     

Das sollten Sie tun: Es ist wichtig, die KZV darauf hinzuweisen, dass die Berechnung des Portos für diese Fälle geregelt werden sollte. Wünschenswert ist auch hier der Austausch über EBZ (wie in der Kfo). Aber bis es so weit ist, bitten Sie die KZV, die Berechnung des Portos für solche Fälle mit den GKVen zu vereinbaren, freizugeben und über eine EBZ-Lösung nachzudenken.  

 

JaBr/ES

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