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Politiker fordert Verbot von IGeL-Leistungen

Viele Arztpraxen bieten Ihren Patienten eine Auswahl sogenannter IGeL-Leistungen an. Nicht immer ist für die Patienten ersichtlich, ob und welchen Nutzen die einzelnen Angebote haben. Ein SPD-Politiker regt nun ein Verbot bestimmter Leistungen an.

Für seinen jährlichen IGeL-Report befragt der Medizinische Dienst Bund knapp 6.000 Versicherte zwischen 20 und 69 Jahren. Fast 80 % gaben im IGeL-Report 2023 an, Selbstzahlerleistungen zu kennen. Zu den verbindlichen Regeln beim Verkauf von IGeL-Leistungen gehört u. a., dass Patienten über den Nutzen, aber auch mögliche Risiken und Schäden aufgeklärt werden müssen. Letzteres erlebten nur 56 % der Befragten.

Deshalb plädieren einige Mitglieder der Ampelkoalition für eine bessere Aufklärung und sogar ein Verbot bestimmter IGeL. Darunter auch Stefan Schwartze (SPD) Patienten­beauftragter der Bundesregierung. „Leistungen, die von den medizinischen Fachgesell­schaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arzt­praxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von IGeL“, hatte Schwartze gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland geäußert.
 

Gynäkologischer Ultraschall in der Kritik

Als Beispiel führte er die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Ge­bärmutter an. Diese gehöre zu den meistverkauften Selbstzahlerleistungen. Er monierte, dass es dabei zu häufig falsch-positive Befunde gebe, was zu unnötigen Folgeuntersuchungen und Eingriffen führen würde. „Hier werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt. Diese Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt.“

Unterstützung erhält Schwartze von Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion. Dahmen erläutert: „Es ist besorgniserregend, in welchem Umfang einzelne Praxen sich statt auf die Erbringung bedarfsnotwendiger Angebote entsprechend des Standes der Wissenschaft auf lukrative IGeL-Leistungen fokussiert haben.“ Dies werfe ein ungünstiges Licht auf die wichtige Arbeit der großen Mehrheit der Arztpraxen.
 

Verbände widersprechen

Anders sieht das der Berufsverband der Frauenärzte. In einem Statement betont der Verband, dass die Gynäkologen keinen eingeschränkten Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung anböten. Die Untersuchung umfasse vielmehr eine gesamte Ultraschalluntersuchung des kleinen Beckens, inklusive Eierstöcken, Eileitern, Gebärmutter, Harnblase und den Zwischenräumen zwischen Harnblase, Vagina und Darm bis hin zum Beckenboden.

Die Krankenkassen bezahlen diese Leistung nur, wenn ein konkreter Krankheitsverdacht besteht. Ohne diesen könnten die Frauenärzte die Untersuchung daher nur als IGeL anbieten. Unter bestimmten Bedingungen sei sie als Komplementierung zur regulären gynäkologischen Untersuchung durchaus sinnvoll, betonte der Verband. Das sei z. B. der Fall bei Mädchen und Frauen mit Übergewicht oder hoher Bauchdeckenspannung, sodass der Tastbefund nicht eindeutig möglich ist.

Zudem sei es durch den Ultraschall möglich, auch Veränderungen zu entdecken, die noch keine Symptome verursachten und so bei einem Tastbefund nicht zugänglich seien. „Eine Behandlung orientiert sich dann an individuellen Faktoren wie unter anderem Beschwerden, der Einschätzung des Komplikations- und auch Entartungsrisikos und dem weiteren Verlauf.“

Das Argument, dass ein Ultraschall unnötige Operationen nach sich ziehe, wies der Verband ebenfalls zurück. Bevor solch eine OP stattfände, würden im Krankenhaus weitere bildgebende Verfahren angewandt und die Indikation geprüft. „Anstatt Patientinnen zu suggerieren, einzelne Untersuchungen hätten keinen konkreten Nutzen und würden mehr Schaden als Nutzen anrichten, sollte die Informiertheit der Patientin und deren Selbstbestimmung gefördert werden“, so der Berufsverband. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist darauf hin: „IGeL-Leistungen sollten nicht generell verteufelt werden“. „Medizinische Leistungen werden in Arzt­praxen nicht im rechtsfreien Raum erbracht“, erinnerte Dirk Heinrich, Bundes­vorsitzender des Virchowbundes. Die Grundlage dafür sei die vom Staat erlassene Gebühren­ordnung für Ärzte.

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