PKV Institut spendet für Arztpraxen in Gebieten der Flutkatastrophe
„Wir möchten ein Zeichen der Anteilnahme setzen und spenden 1.000 Euro für Arztpraxen, die von der Flutkatastrophe betroffen sind“, sagt Tim Egenberger, Geschäftsführer des PKV Instituts. Seine Frau Katrin Egenberger, ebenfalls Geschäftsführerin, meint: „Es ist nahezu unvorstellbar, dass Praxisteams plötzlich vor dem Nichts stehen. Wir hoffen, dass wir mit unserer Spende einen Beitrag zum Wiederaufbau leisten können.“
Große Hilfsbereitschaft unter Praxisteams
Sowohl die KV Nordrhein als auch die KV Rheinland-Pfalz haben ein Spendenkonto eingerichtet. Deren Sprecher zeigten sich bereits dankbar für die große Solidarität unter den Praxen. Kolleginnen und Kollegen halfen sich gegenseitig, stellten von der Flut betroffenen Praxen die eigenen Behandlungsräume zur Verfügung oder übernahmen spontan Patienten. Denn auf die Flutkatastrophe folgte ein Versorgungsengpass. Viele chronisch kranke Patienten konnten ihre Arzttermine nicht wahrnehmen. Medikamente fehlen. Auch Apotheken sind zerstört.
Helfen auch Sie! Jeder Euro zählt. Sammeln Sie im Praxisteam, stellen Sie Spendendosen an Ihren Empfang, bitten Sie im Familien- und Freundeskreis um Unterstützung. Hilfsbereitschaft zu spüren ist für die Flutopfer ein wichtiger Baustein, um die traumatische Erfahrung zu überwinden.
Solidaritätsfonds für MFAs und ZFAs
Sollten Sie selbst vom Hochwasser betroffen sein, hilft das PKV Institut auch Ihnen. Schon zu Beginn der Corona-Pandemie richteten wir einen Solidaritätsfonds für MFAs und ZFAs ein. Alle, die uns – ganz unbürokratisch – mitteilen, dass sie wegen der Pandemie oder der Flutkatastrophe in einen finanziellen Engpass geraten sind, erhalten das Abonnement ihres Beratungsbriefes für sechs Monate gratis. Teilnehmer unserer Online-Seminare bekommen ihr Abo drei Monate kostenfrei. In schwierigen Zeiten müssen wir eng zusammenstehen. Wir sind an Ihrer Seite!
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!