Patienten mit Pflegegrad – diese BEMA-Positionen sind ab dem 2. Halbjahr wieder möglich
Zwei wichtige Voraussetzungen für die Abrechnung zusätzlicher BEMA-Positionen bei Patienten mit Pflegegrad sind:
- die Dokumentation des Pflegegrades und
- eine umfassende Patientenbetreuung.
Der Pflegegrad wird unabhängig vom Alter des Patienten erteilt. Bei Kindern und Jugendlichen müssen Sie genau auf Terminplanung und Dokumentation achten:
BEMA | Beschreibung | Hinweis |
Präventive zahnärztliche Leistungen nach § 22a SGB V zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SG XII erhalten: | ||
174 a | Mundgesundheitsstatus und individueller Mundgesundheitsplan | |
174 b | Mundgesundheitsaufklärung | Für Kinder und Jugendliche gilt: Am selben Tag erbrachte Leistungen nach Nrn. IP1, IP2, FU1 und FU2 können nicht abgerechnet werden. |
107 a | Entfernen harter Zahnbeläge bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten, je Sitzung |
Die Positionen 174 a/b müssen nicht bei einem Hausbesuch erbracht werden. Sie sind auch berechenbar, wenn Ihr Patient für die Untersuchung in Ihre Praxis kommt.
Zusätzliche Leistungen für Kinder mit Pflegegrad – achten Sie auf die Dokumentation
Kinder und Jugendliche können zusätzlich zur 174 a/b und 107a die regulären FU- und IP-Leistungen erhalten. Die Leistungen müssen allerdings an verschiedenen Tagen erbracht werden.
Abrechnung bei erstmaligem Pflegegrad
Erhält Ihr Patient im Laufe des Kalenderjahres einen Pflegegrad, greifen ab dem Zeitpunkt der Erteilung die weiteren Zusatzangebote.
Beispiel: Einem Patienten wird im Juli 2020 ein Pflegegrad zugesprochen. Im März 2020 hatte er bereits die BEMA 107 erhalten. Ab Erteilung des Pflegegrades im Juli 2020 hat er zusätzlich Anspruch auf die BEMA-Positionen 174a/b und 107a.
Weisen Sie im internen Feld für die KZV auf die Erteilung des Pflegegrades hin, um Nachfragen zu vermeiden.
Beachten Sie: Dokumentieren Sie den Pflegegrad und integrieren sie den Bescheid als Kopie in Ihrer Karteikarte. Sie sind verpflichtet die Grundlage für die Berechnung nachweisen zu können.
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