Nutzen Sie den Delegationsrahmen und verbessern Sie Ihre Wirtschaftlichkeit
Bestimmte Leistungen können von nichtärztlichem Fachpersonal selbstständig erbracht werden. Voraussetzung dafür ist die abgeschlossene Berufsausbildung und eine fachliche Qualifikation. Geregelt ist das im Delegationsrahmen der BZÄK, der 2009 erstellt und 2021 überprüft wurde.
Was ist die Delegation?
Der Praxisinhaber delegiert beispielsweise an eine ZFA Leistungen, die sie selbstständig am Patienten erbringt. Die Praxisleitung wird dadurch entlastet und die Wirtschaftlichkeit verbessert sich. Die meisten ZFA üben die delegierte Leistung mit viel Engagement aus. Oft lassen Patienten bestimmte Behandlungen sogar lieber von einer ZFA durchführen als vom Zahnarzt. Delegation kann also auch die Patientenbeziehung stärken.
Delegation gut vorbereiten und begleiten
Grundsätzlich darf nur an Personen delegiert werden, die dafür die entsprechende Qualifikation haben. Wichtig ist, dass Patienten durch die Delegation nicht gefährdet werden. Die Praxisleitung kann die Qualifikation selbst durchführen. In jedem Fall muss sie über mögliche Risiken aufklären. Ein Zahnarzt muss sich davon überzeugen, dass die Leistung korrekt ausgeführt werden kann. Außerdem muss jede erbrachte Leistung von einem Zahnarzt kontrolliert werden.
Die delegierbare Leistung muss schriftlich ausformuliert und der Stellenbeschreibung angefügt werden. Ein Zahnarzt muss während der Erbringung der Leistung in der Praxis anwesend sein. Außerdem muss der Patient über die Delegation informiert werden und damit einverstanden sein.
Mindestbehandlungszeit macht den Unterschied deutlich
Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Delegation für jede Zahnarztpraxis wichtig. Die Wirtschaftlichkeitsstunde eines selbstständigen Zahnarztes liegt deutlich über der einer Mitarbeiterin. Schon aus unternehmerischer Sicht ist die Delegation also notwendig. Besonders deutlich zeigt sich das bei Positionen mit Mindestbehandlungszeit. GOZ 1000 oder 1010 sind ideale Beispiele dafür, wie wichtig Delegation ist.
Beispiel: GOZ 1000 (Mindestbehandlungszeit 25 Min), bei Faktor 2,3 liegt das Honorar bei 25,87 €. Das ergibt eine Wirtschaftlichkeitsstunde von 62,01 €. Erbrächte ein Zahnarzt mit einer Wirtschaftlichkeitsstunde von 250,00 € die GOZ 1000, müsste das Honorar bei Faktor 2,3 bei 104,17 € liegen.
Diese Leistungen können Sie delegieren
Delegierfähige Leistungen lassen ZFA, ZMP, DH selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten, sogar im Rahmen einer eigenen Sprechstunde.
Der Delegationsrahmen sieht für eine ZFA folgende Tätigkeiten vor:
1. Konservierender, chirurgischer Fachbereich oder Zahnersatz
- Herstellung von Röntgenaufnahmen,
- Füllungspolituren,
- Legen und Entfernen provisorischer Verschlüsse,
- Herstellung provisorischer Kronen und Brücken,
- Herstellung von Situationsabdrücken,
- Trockenlegen des Arbeitsfeldes relativ und absolut
- Erklärung der Ursache von Karies,
- Kariesrisikobestimmung,
- lokale Fluoridierung z.B. mit Lack oder Gel,
- Versiegelung von kariesfreien Fissuren.
2. Prophylaxe
- Entfernung von weichen und harten sowie klinisch erreichbaren subgingivalen Belägen,
- Erklärung der Ursache von Karies und Parodontopathien,
- Hinweise zu zahngesunder Ernährung,
- Hinweise zu häuslichen Fluoridierungsmaßnahmen,
- Motivation zu zweckmäßiger Mundhygiene,
- Demonstration und praktische Übungen zur Mundhygiene, Remotivation, Einfärben der Zähne, Erstellen von Plaque-Indizes, Erstellung von Blutungs-Indizes,
- Kariesrisikobestimmung,
- lokale Fluoridierung z.B. mit Lack oder Gel,
- Versiegelung von kariesfreien Fissuren.
3. Kieferorthopädie
- Ausligieren von Bögen,
- Einligieren von Bögen im ausgeformten Zahnbogen,
- Auswahl und Anprobe von Bändern an Patienten,
- Entfernen von Kunststoffresten und Zahnpolitur auch mit rotierenden Instrumenten nach Bracketentfernung.
Die neue PAR–Behandlungsstrecke hat den Delegationsrahmen wieder ins Gespräch gebracht. Informieren Sie sich über die Möglichkeit der Delegation in Ihrer Praxis.
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