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Neues Pandemieschutzgesetz: Mehr Tests und erweiterte Meldepflicht

Ein neues Gesetz zum Pandemieschutz hat den Weg für mehr Corona-Tests freigemacht. Auch die Meldepflicht wird erweitert. Die Neuerungen auf einen Blick.

Die Zahl der Corona-Tests soll deutlich steigen. Bisher wurden nur Menschen getestet, bei denen es einen begründeten Verdacht auf eine Corona-Infektion gab. Nun soll es auch möglich sein, Menschen ohne Symptome zu testen.

Hier ein paar konkrete Zahlen als Beispiel: In der Woche vom 27. April bis zum 3. Mai 2020 wurden dem Robert-Koch-Institut zufolge 317.979 Menschen auf das Virus getestet. Damit wurde die Kapazität von 964.962 nur zu einem Drittel ausgeschöpft. 3,8 Prozent der getesteten Personen waren positiv.

Mit dem zweiten Pandemieschutzgesetz werden Tests und Testreihen – z. B. in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Flüchtlingsunterkünften – möglich. Denn das Bundesgesundheitsministerium kann die gesetzlichen Krankenkassen nun dazu verpflichten, die Tests zu bezahlen. Nicht nur Ärzte, auch die Gesundheitsämter sollen über die GKV abrechnen können. Allerdings sind die Krankenkassen dagegen, die Kosten zu übernehmen. Sie finden, dass die Tests aus Steuermitteln bezahlt werden sollten. Dieser Meinung schließt sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung an.

Neue Melderegeln

Ärzte und Labore sind dazu aufgerufen, künftig nicht nur die positiven, sondern auch die negativen Testergebnisse an die Gesundheitsämter zu melden. Dies geschieht anonym. Auch die Zahl der Genesenen soll mitgeteilt werden. Um die Entwicklung der Pandemie besser beobachten zu können, sollen die Gesundheitsämter außerdem dokumentieren, wo sich jemand angesteckt haben könnte. Ab 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen sind Städte und Landkreise verpflichtet, die Schutzmaßnahmen wieder auszuweiten.

Um die 375 Gesundheitsämter in Deutschland besser auszustatten, bekommen sie 50 Millionen Euro. Das Geld soll u.a. in die Digitalisierung investiert werden. Jedes Gesundheitsamt bekäme im Durchschnitt 133.333 Euro.

Mehr Vorräte an Impfstoff gegen Influenza

Die Sorge der Arztpraxen, zu viel Impfstoff für die Influenza-Saison zu bestellen, wird mit dem neuen Gesetz ebenfalls abgefedert. Die Menge des eingekauften Impfstoffes darf nun bis zu 30 Prozent über den tatsächlich erfolgten Impfungen liegen, ohne als unwirtschaftlich zu gelten. Der Arzt muss also bis zu dieser Grenze keinen Regress fürchten. Mit diesem neuen Sicherheitszuschlag soll verhindert werden, dass zu wenig Impfstoff vorgehalten wird und Patienten sich möglichweise mit zwei Virustypen infizieren: Influenza und Corona.

Gesetz tritt bald in Kraft

Der offizielle Name des Gesetzes lautet: „Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Die darin festgelegten Neuregelungen gelten erst, wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Das soll in naher Zukunft geschehen.

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