Neues Quartal – achten Sie auf die Vorlage der eGK!
Sie brauchen die eGK, um zur Quartalsabrechnung III 2020 alle Daten vollständig zu haben. Die Abrechnung liegt im Augenblick noch in weiter Ferne, aber mit der bevorstehenden Urlaubszeit und der Lockerung der Reisebedingungen kann die Erreichbarkeit Ihrer Patienten schwierig werden. Fordern Sie deshalb bereits jetzt die Karte konsequent ein.
Legen Sie eine Praxisroutine fest
Besprechen Sie im Team, wie wichtig die Vorlage der eGK ist und legen Sie Ihre Vorgehensweise fest:
- Behandeln wir auch ohne Vorlage der eGK: O ja O nein
- Liegt die eGK nicht vor, dulden wir eine Frist von ... Tagen zur Vorlage.
- Der Patient erhält bei Nichtvorlage eine Patienteninformation und einen neuen Termin: O ja O nein
- Welche Notfallsituationen dulden wir, um eine Behandlung ohne eGK durchzuführen:
a.) ...
b.) ...
c.) ...
d.) ...
- Wer entscheidet über die Notfallsituation und die Behandlungsnotwendigkeit?
...
Eindeutige Kommunikation mit den Patienten
Ihre Patienten müssen die eGK vorlegen. Diese Mitwirkungspflicht können Sie einfordern:
- Erinnern Sie bereits bei Terminabsprache an die eGK.
- Achten Sie auf die Vorlage der eGK zum Termin.
- Informieren und erinnern Sie Ihre Patienten schriftlich.
- Verschieben Sie den Termin, wenn Sie ohne eGK eine verschiebbare Behandlung nicht vornehmen wollen.
Im Ernstfall privat abrechnen
Gemäß BMV-Z sind Sie berechtigt, eine private Rechnung zu stellen, wenn die eGK nicht innerhalb von 10 Tagen vorliegt. Wollen Sie diese Möglichkeit nutzen, müssen Sie Ihren Patienten über die Rechnungsstellung informieren.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!