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Neue Leitlinien für COVID

Typisch für diese Jahreszeit machen verschiedene Atemwegserkrankungen die Runde. Auch, wenn aktuell die Influenza den Großteil der Infektionen ausmacht – COVID ist ebenfalls weit verbreitet. Seit Kurzem gibt es aktualisierte Leitlinien für die Behandlung.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt, dass in den letzten 2 Wochen des Jahres 2023 etwa 6,1 Mio. Menschen in Deutschland an einer akuten Atemwegserkrankung litten. In eingesandten Sentinelproben fand man am Nationalen Referenzzentrum (NRZ) zu 22 % Influenzaviren, zu 17 % SARS-CoV-2, zu 15 % RSV und zu 11 % Rhinoviren.

Bisher seien vor allem Schulkinder und junge Erwachsene betroffen. Besonders für Risikogruppen empfiehlt das RKI auch jetzt noch die Grippeimpfung, um einem schweren Verlauf vorzubeugen. Gegebenenfalls kann auch eine frühe antivirale Therapie infrage kommen.

 

Aktualisierte Covid-Leitlinien beachten

Im November stellte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die aktualisierten Empfehlungen zur Behandlung von Patienten mit COVID-19 vor. Enthalten sind darin die neuesten Erkenntnisse aus klinischen Studien zu bewährten und neuen Therapien sowie Aktualisierungen in Bezug auf Sicherheit, Prognose, Ressourcen, Zugang und Gleichberechtigung sowie die Werte und Präferenzen der Patienten.

Überarbeitete Risikokategorien sollen es Ärzten erleichtern, die Notwendigkeit einer Krankenhauseinweisung genauer einzuschätzen und die Behandlung dementsprechend anzupassen. Dabei teilen die neuen Richtlinien die Gruppen folgendermaßen ein:

Hoch: Immunsupprimierte Menschen haben ein höheres Risiko, sich mit COVID-19 zu infizieren, mit einer geschätzten Hospitalisierungsrate von 6 %.

Mäßig: Menschen über 65 Jahre, Patienten mit Erkrankungen wie Fettleibigkeit, Diabetes und/oder bestimmten chronischen Erkrankungen und/oder Komorbiditäten sowie Menschen mit Behinderungen haben ein mittleres Risiko mit einer geschätzten Hospitalisierungsrate von 3 %.

Gering: Diejenigen, die nicht in die Kategorien hohes oder mittleres Risiko fallen, haben ein geringes Risiko für eine Krankenhauseinweisung (0,5 %). Darunter fällt die Mehrzahl der Patienten.

 

Aktuelle Behandlungsempfehlungen für Menschen mit nicht schwerem Verlauf:

  • Einsatz des antiviralen Medikaments Nirmatrelvir-Ritonavir (Paxlovid) bei Patienten mit hohem und mittlerem Risiko einer Krankenhauseinweisung.
  • Abgeraten wird vom Einsatz der antiviralen Arzneimittel Remdesivir und Molnupiravir bei Patienten, die einen leichten Verlauf und ein mäßiges oder geringes Krankenhausrisiko aufweisen.
  • Unabhängig von der Risikoeinschätzung sollten COVID-Patienten kein neues Virostatikum (VV116) erhalten, außer sie befinden sich in klinischen Studien. Das gilt auch für Ivermectin.
  • Menschen mit geringem Risiko für eine Krankenhauseinweisung sollten keine antivirale Therapie erhalten, sondern Symptome wie Fieber und Schmerzen mit Analgetika behandeln.

 

Zur Entscheidungshilfe gibt es ein interaktives, webbasiertes Tool.

 

Veröffentlichung neuer Long-COVID-Richtlinie

Wie das Ärzteblatt berichtet, wurde nun die Erstfassung der deutschen Long-COVID-Richtlinie veröffentlicht. Ziel ist es, Patienten mit Verdacht oder Diagnose von Long COVID eine bessere Versorgung und Behandlung zu ermöglichen. Dazu gehören auch Patienten mit postinfektiösen Beschwerden, die Long COVID ähneln, z. B. dem chronischen Fatigue-Syndrom (ME/CFS).

Eine zentrale Rolle spielen dabei zukünftig die haus- und kinderärztlichen Praxen, die in der Regel die Koordination von Diagnostik und Therapie übernehmen sollen. Sie sind für die Patienten die zentralen Ansprechpartner, steuern Therapien und erstellen einen Behandlungsplan, der u. a. Diagnosen, Befunde und Untersuchungsergebnisse enthält. Außerdem überweisen sie an Fachärzte und andere Behandler. Diese sind zuständig für die differenzialdiagnostische Abklärung, Umsetzung therapeutischer Maßnahmen und unterstützen die koordinierende Arztpraxis.

Die Richtlinie für die Versorgung von Long-COVID-Patienten ist noch nicht in Kraft getreten, sie muss vom Bundesministerium für Gesundheit noch rechtlich geprüft werden.

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