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Neu zum 01.01.2025: Fünf GOPs zur Long-Covid-Behandlung im eigens geschaffenen EBM-Kapitel 37.8

Die GOPs 37800 bis 37802 können auch von Hausärztinnen und Hausärzten sowie von Fachärztinnen und Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin erbracht und berechnet werden. Die Vergütung erfolgt zunächst extrabudgetär.

Das Ganze funktioniert so: Nach der LongCOV-RL sind Hausärztinnen und Hausärzte erste Ansprechpartner für die betroffenen Patientinnen und Patienten. Ihre Aufgabe ist es, ein Basis-Assessment nach der LongCOV-RL zu erstellen (GOP 37800) und bei Bedarf die weiteren Schritte mit gemäß § 3 Abs. 4 LongCOV-RL qualifizierten Fachärztinnen und Fachärzten abzustimmen.

 

Den ganzen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von ABRECHNUNG exakt.

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