| Magazin

Neu zum 01.01.2023: Es gibt eine neue DiGA-Gebührenordnungsposition

Wenn der Bewertungsausschuss befindet, dass Verlaufskontrollen erforderlich sind, erhält die betreffende digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) dafür eine eigene Abrechnungsposition. Dies ist nun auch bei der DiGA „zanadio“ der Fall, so dass sich folgendes Abrechnungsspektrum ergibt:

GOP

Leistung

Wert 2022

Bemerkung

Somnio ist eine DiGA zur Behandlung von Ein- und Durchschlafstörungen.

01471

Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) somnio

64 P.
7,21 €

Einmal im Behandlungsfall und auch bei Durchführung per Videosprechstunde berechnungsfähig

Vivira ist eine digitale Anwendung zur Behandlung von Rückenschmerzen bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose). Sie bietet täglich vier Übungen an, die auf Basis der Rückmeldungen der Patienten fortlaufend ihre Intensität und Komplexität anpassen.

01472

Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA Vivira

64 P.
7,21 €

Einmal im Behandlungsfall und höchstens zweimal im Krankheitsfall berechnungsfähig

Zanadio ist ein digitales Abnehmprogramm mit einem ganzheitlichen Therapieansatz. Es geht um die langfristigen Effekte einer Änderung von Verhalten, Bewegung und Ernährung. Jedes Element des Programms wird auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten.

01473

Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA zanadio

64 P.
7,21 €

  • Einmal im Behandlungsfall, im Krankheitsfall höchstens zweimal und nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen berechnungsfähig
  • Die GOP ist ausschließlich bei Patientinnen berechnungsfähig.

 

Hintergrund: Eine dauerhafte Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des BfArM erfolgt erst dann, wenn der Hersteller einen positiven Versorgungseffekt nachweisen kann. Zuvor ist eine vorläufige Zulassung zur Erprobung (für längstens 24 Monate) möglich. Gelingt der erforderliche Nachweis in dieser Zeit, wird die betreffende DiGA dauerhaft gelistet.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Qualitätsmanagement

Werden Sie zur Qualitäts­management­beauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!