Neu seit 01.01.2022: Hygienepauschale, eAU & Co.
Seit dem 1. Januar gilt:
- Die Hygienepauschale wurde verlängert und mit einer neuen Gebührenposition verknüpft (wie Sie dafür Ihre Software auf den neuesten Stand bringen, erfahren Sie unten).
- Die eAU mit ICD-Codierung findet Anwendung (die Einführung des eRezepts wurde dagegen verschoben).
- Es gibt neue BEMA-Positionen zur Protrussionsschiene.
- Der Punktwert für Zahnersatz beträgt jetzt 1,0043 Euro.
- Es gelten neue Festzuschussbeträge.
Neue Hygienepauschale GOÄ Ä383: Jetzt in der Software anlegen
Gerade noch rechtzeitig vor dem Auslaufen der alten Pauschale GOZ 3010a einigte sich das Beratungsforum auf die ärztliche Ä383. Nutzen Sie ab sofort diese GOÄ-Position, um Ihren Hygieneaufwand abzurechnen.
Ist diese Position noch nicht in Ihrer Software hinterlegt, legen Sie sie jetzt an oder kopieren Sie eine ähnliche Position und schreiben Sie sie um. Dafür sind folgende Parameter wichtig:
- 30 Punkte
- Einfachsatz: 1,75 €
- Faktor 2,3: 4,03 €
- Ausdruck: Ä 383a „383 GOÄ analog – erhöhter Hygieneaufwand“
Bestehende Position für Hygienepauschale nutzen
Wollen Sie eine bestehende Position für die Hygienepauschale nutzen, dann eignet sich z.B. die GOÄ Ä2. Gehen Sie folgendermaßen vor:
- Datensatz der GOÄ Ä2 kopieren
- Faktor auf 2,3 ändern (die Ä2 ist auf Faktor 1,8 festgelegt)
- Beschreibung ändern
- Druckbild anpassen (Ä383a)
Achtung: Ihr System muss die alte GOZ 3010a von der neuen Ä 383a in der Eingabe unterscheiden können. In der Regel lassen sich nicht zwei Positionen mit der gleichen Eingabe speichern. Wenn Sie bisher die Hygienepauschale mit Eingabe „3010a“ erfasst haben, müssen Sie dies jetzt ändern!
So weisen Sie die neue Hygienepauschale auf der Rechnung aus
Auf Ihren Rechnungen erfassen Sie die neue Hygienepauschale folgendermaßen:
Ä383a > 383 GOÄ analog – erhöhter Hygieneaufwand, gem. § 6 (1) GOZ > F: 2,3 > 4,03 € entsprechend GOÄ Ä383 Kutane Testung
Wir wünschen Ihnen einen gesunden Start in das neue Praxisjahr!
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