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Neu im EBM zum 1. März 2022: Beratung zur Organ- und Gewebespende

Hausärzte sollen laut dem Transplantationsgesetz (TPG) ab März 2022 Patienten regelmäßig darauf hinweisen, dass sie mit Vollendung des 14. Lebensjahres einer Organ- und Gewebespende widersprechen und mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern oder widerrufen können. Bei Bedarf soll eine ergebnisoffene Beratung über die Organ- und Gewebespende erfolgen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat dazu Informationsmaterialien für Ärzte und Patienten entwickelt. Alle Hausärzte erhalten Anfang Februar ein Starterpaket, das Material zur Aufklärung von zehn Patienten sowie 100 Organspendeausweise enthält. Ein Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch zur Organ- und Gewebespende sowie weitere Aufklärungsmaterialien können zusätzlich kostenfrei bei der BZgA bestellt werden.

Für die Beratung können Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte ab dem 1. März 2022 alle zwei Jahre die Leistung nach GOP 01480 extrabudgetär abrechnen:

GOP

Leistung

Wert 2022

01480

Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG

 

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt,
  • Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG
     

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Aushändigung von Aufklärungsunterlagen,
  • Aushändigung eines Organspendeausweises,
  • Übertragung der Information, dass ein Organspendeausweis vorhanden ist, auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten
     

Anmerkung

  • Die GOP 01480 ist nur alle zwei Kalenderjahre berechnungsfähig.
  • Die GOP 01480 ist bei Versicherten ab dem vollendeten 14. Lebensjahr berechnungsfähig.
  • Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der GOP 01480 ist eine mindestens 5 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der GOP 01480.

65 P.
7,32 €
 


Tipp: Integrieren Sie diese Beratungin einen Vorsorgezyklus wie den Check-up und/oder das Hautkrebsscreening, damit sie nicht vergessen wird.

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