Mehr Schutz für Substitutionspatienten
Dazu die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig: „Mit dieser Verordnung sichern wir die Substitutionstherapie suchtkranker Menschen auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Dies zu erreichen war mir sehr wichtig, denn fast 80.000 Menschen in Deutschland sind auf die tägliche Gabe von Substitutionsmedikamenten angewiesen. Jede Unterbrechung kann lebensbedrohliche Folgen haben. Es ist mir nicht erst seit Corona ein Hauptanliegen, dass wir Menschen, die von Infektionen besonders bedroht sind, auch besonders schützen. Schnelle Hilfe für Ärzte und Patienten –sie war selten so wichtig wie heute!“
Weiter heißt es beim Bundesministerium für Gesundheit: Ist eine Einnahme des Medikaments unter Beobachtung von medizinischem, pharmazeutischem oder pflegerischem Personal nicht möglich, kann der Arzt nach seinem Ermessen anderes Personal mit dieser Aufgabe beauftragen. Um auch außerhalb der Arztpraxis eine kontinuierliche ambulante Betreuung von Substitutionspatienten zu ermöglichen, können Apothekenboten eingesetzt werden. Der Patient hat dann das Substitutionsmittel vor den Augen des Apothekenboten einzunehmen.
Diese Maßnahmen dienen der Minimierung von Infektionsrisiken bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Substituierten. Denn diese Patienten gehören aufgrund ihres oftmals geschwächten Immunsystems zur Covid-19 Risikogruppe und müssen deshalb besonders vor der Pandemie geschützt werden.
Den Gesetzestext zu dieser Novelle, § 6 „Ausnahmen von der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung“, lesen Sie hier.
Therapiegespräche zur substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger befristet per Telefon oder Video möglich
Die KBV meldete gestern außerdem, dass Ärzte während der Corona-Pandemie therapeutische Gespräche zur Substitutionsbehandlung auch per Telefon oder Videosprechstunde führen können. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. Juni. Sie gilt für therapeutische Gespräche, die mindestens zehn Minuten dauern. Außerdem dürfen die Ärzte diese Gespräche 8-mal statt wie bisher nur 4-mal im Quartal abrechnen.
Mehr zur Abrechnung bei Behandlung mit Depotpräparat lesen Sie hier.
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