Hausärzte fordern, Telefonkontakte besser zu vergüten
Extrabudgetäre Vergütung
Zimmermann rät MFAs darauf zu achten, dass alles, was während der Coronakrise gesondert zur Verfügung steht, wirklich abgerechnet wird: „Dazu gehören die vermehrten telefonischen Leistungen, die vorher überhaupt nicht berechnungsfähig waren.“ Außerdem könne man Patienten bei Verdacht auf eine Sars-Cov-2-Infektion mit einer sogenannten Pseudonummer bezeichnen, der 88240. „Dann werden alle Leistungen extrabudgetär vergütet. Man bekommt das Geld also tatsächlich in Euro und nicht zunächst den Punktwert.“
Die Abrechnung der Videosprechstunde spielt dem Abrechnungsexperten zufolge bisher keine große Rolle: „Zur Videosprechstunde braucht man zwei. Doch viele Patienten sind technisch nicht dafür ausgerüstet.“
Reihe von Kurzvideos für MFAs und ZFAs
Weitere Abrechnungsstrategien erläutert Dr. Zimmermann in der kostenfreien Reihe von Kurzvideos „Nah an der Praxis. Nah am Leben“ des PKV-Instituts sowie in seinem Online-Seminar „Sonder-Update: Alles was Sie zur EBM-Abrechnung seit dem 1.April 2020 wissen müssen!"
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