Leserfrage: Zeitdruck: Endo als GKV-Leistung?
Antwort unserer Expertin:
Grundsätzlich ist nur die Extraktion von 37 lt. RiLi eine Leistung der GKV, die Endo dagegen nicht, da kein suffizienter ZE erhalten wird. Sie stehen aber wegen der Kur unter Zeitdruck und die Patientin lehnt die Extraktion vorerst ab. Gemäß SGB V sind Sie verpflichtet, eine Verschlimmerung zu verhindern. Das können Sie tun, indem Sie die Schmerzen ausschalten, bis die Extraktion oder die private Endodontie möglich ist. Je nach Vitalität käme die Trep1 oder die VitE mit Med infrage.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!