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Leserfrage: Welche Bescheinigung brauche ich für die BEMA 171?

Soweit ich weiß, muss der Patient nach § 15 SGB zugeordnet werden, damit ich die BEMA 171 abrechnen kann. In der Bescheinigung unseres Patienten kann ich das aber nirgends finden. Wie kann ich feststellen, ob ich die 171 abrechnen kann?

Antwort unserer Expertin:

Die Kopie des Pflegegrads oder eine Bescheinigung einer Eingliederungshilfe reichen aus. Der Pflegegrad wird nach § 15 SGB XI erteilt.

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