| Magazin

Leserfrage: Vollkeramikbrücke für Mitarbeiterin als RV?

Eine unserer Mitarbeiterinnen wünscht sich eine Vollkeramikbrücke. Darf ich dafür die Regelversorgung beantragen und abrechnen, um die Kosten für die Kollegin zu reduzieren?

Antwort unserer Expertin:

Nein, das geht leider nicht. Sie würden mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie eine Regelversorgung eingliedern, tatsächlich gliedern Sie aber eine gleichartige Versorgung ein. Damit kann die Genehmigung der GKV hinfällig werden. Sie müssen eine gleichartige Versorgung beantragen. Um die Kosten für die Kollegin zu senken, können Sie den Faktor der GOZ-Positionen anpassen.

Laufend aktuell und schnell lesbar

Abonnieren Sie jetzt unsere Beratungsbriefe und freuen Sie sich auf praxisnahe Tipps für den Praxisalltag!


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.