| Magazin

Leserfrage: Schienentherapie ohne Genehmigung beginnen?

Ein Patient kommt mit einer Überweisung von einem Schlafmediziner in unsere Praxis, weil er eine Unterkieferprotrusionsschiene braucht. Dürfen wir ohne GKV-Genehmigung mit der Behandlung beginnen?

Antwort unserer Expertin:

Ja, das dürfen Sie. Die Überweisung eines ausgewiesenen Schlafmediziner reicht aus. Sie starten mit der BEMA UP1, UP2 und UP3. Für die Kontrolle nutzen Sie die UP 5a–c. Für weitere Maßnahmen benötigen Sie einen erneuten Auftrag durch die überweisende Facharztpraxis.

Laufend aktuell und schnell lesbar

Abonnieren Sie jetzt unsere Beratungsbriefe und freuen Sie sich auf praxisnahe Tipps für den Praxisalltag!


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.