| Magazin

Leserfrage: Röntgenbild per E-Mail übermittelt – Was rechnen wir ab?

Ich habe einer Patientin per E-Mail die Auswertung ihres Röntgenbilds übermittelt, ohne das Ganze mit ihr am Telefon zu besprechen oder Therapievorschläge zu unterbreiten. Welche GOZ-Position kann ich dafür ansetzen?

Antwort unserer Expertin:

In einem solchen Fall greifen Sie auf die Ä 75 zurück und berechnen zzgl. Porto (natürlich kein Porto beim Versand per Mail).

Laufend aktuell und schnell lesbar

Abonnieren Sie jetzt unsere Beratungsbriefe und freuen Sie sich auf praxisnahe Tipps für den Praxisalltag!


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.