| Magazin

Leserfrage: Porto für KFO-, PAR- und KBR-Pläne berechnen?

Wir berechnen für den Versand von Briefen, Befunden und Gutachten das Porto stets gemäß Ä70/75. Dürfen wir auch Porto berechnen, wenn wir KFO-, PA- und KB-Pläne berechnen?

Antwort unserer Expertin:

Beim Versand von PAR- und KFO-Plänen dürfen Sie das Porto berechnen, da Ihre Praxis verpflichtet ist, den Antrag selbst an die gesetzliche Krankenkasse zu senden (Anlage 5 § 1 Abs. 1 bzw. Anlage 4 § 1 Abs. 1 BMV- Z). 

Es gibt hier regional unterschiedliche Auffassungen. Fragen Sie vor der ersten Abrechnung deshalb bei Ihrer KZV nach. Seien Sie allerdings vorsichtig beim Versand von KBR-Planungen. Viele KBR- Planungen müssen nicht mehr zu Genehmigung vorgelegt werden.

Laufend aktuell und schnell lesbar

Abonnieren Sie jetzt unsere Beratungsbriefe und freuen Sie sich auf praxisnahe Tipps für den Praxisalltag!


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.