![](/fileadmin/data/images/PKV_Institut_Header_News.jpg)
![](/fileadmin/data/images/PKV_Institut_Header_News_mobile.jpg)
| Magazin
Leserfrage: Porto für KFO-, PAR- und KBR-Pläne berechnen?
Antwort unserer Expertin:
Beim Versand von PAR- und KFO-Plänen dürfen Sie das Porto berechnen, da Ihre Praxis verpflichtet ist, den Antrag selbst an die gesetzliche Krankenkasse zu senden (Anlage 5 § 1 Abs. 1 bzw. Anlage 4 § 1 Abs. 1 BMV- Z).
Es gibt hier regional unterschiedliche Auffassungen. Fragen Sie vor der ersten Abrechnung deshalb bei Ihrer KZV nach. Seien Sie allerdings vorsichtig beim Versand von KBR-Planungen. Viele KBR- Planungen müssen nicht mehr zu Genehmigung vorgelegt werden.
![Leserfrage News](/fileadmin/data/images/Leserfrage_News_shutterstock_Maxx-Studio_1180984957__002__03.png)
Laufend aktuell und schnell lesbar
Abonnieren Sie jetzt unsere Beratungsbriefe und freuen Sie sich auf praxisnahe Tipps für den Praxisalltag!
Newsletter
Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.