![](/fileadmin/data/images/PKV_Institut_Header_News.jpg)
![](/fileadmin/data/images/PKV_Institut_Header_News_mobile.jpg)
Leserfrage: PKV bemängelt Aufbaufüllungen nach normaler Füllung
Antwort unserer Expertin
Dentinadhäsive Mehrschichtrekonstruktionen werden als Aufbaufüllung analog berechnet. Welche GOZ-Position und welchen Faktor Sie nutzen, bestimmen Sie selbst. Oft werden dafür Inlaypositionen genutzt. Die private KV dürfte das eigentlich nicht bemängeln, denn es kann durchaus vor der ZE-Versorgung eine normale Füllung berechnet werden, um die Reaktion des Zahnes abzuwarten.
Im Übrigen: Mitarbeiter der privaten KV sind nicht befugt, Behandlungsmaßnahmen anzuzweifeln. Sie sollten Ihrem Patienten dringend zum Widerspruch raten.
Bleiben Sie am Ball!
Sie interessieren sich für Abrechnungsfragen und möchten auf dem Laufenden bleiben? Dann testen Sie ZFA exklusiv. Jeden Monat informieren wir Sie auf zwei Seiten zu Fragen der Abrechnung in der Zahnarztpraxis. Hier geht's zum Probeabo.
![Fragezeichen aus Zahnpasta](/fileadmin/data/images/Leserfrage_shutterstock-Max-Studio-1180984957-TC__002_.jpg)
Laufend aktuell und schnell lesbar
Abonnieren Sie jetzt unsere Beratungsbriefe und freuen Sie sich auf praxisnahe Tipps für den Praxisalltag!
Newsletter
Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.