Leserfrage: PKV bemängelt Aufbaufüllungen nach normaler Füllung
Antwort unserer Expertin
Dentinadhäsive Mehrschichtrekonstruktionen werden als Aufbaufüllung analog berechnet. Welche GOZ-Position und welchen Faktor Sie nutzen, bestimmen Sie selbst. Oft werden dafür Inlaypositionen genutzt. Die private KV dürfte das eigentlich nicht bemängeln, denn es kann durchaus vor der ZE-Versorgung eine normale Füllung berechnet werden, um die Reaktion des Zahnes abzuwarten.
Im Übrigen: Mitarbeiter der privaten KV sind nicht befugt, Behandlungsmaßnahmen anzuzweifeln. Sie sollten Ihrem Patienten dringend zum Widerspruch raten.
Bleiben Sie am Ball!
Sie interessieren sich für Abrechnungsfragen und möchten auf dem Laufenden bleiben? Dann testen Sie ZFA exklusiv. Jeden Monat informieren wir Sie auf zwei Seiten zu Fragen der Abrechnung in der Zahnarztpraxis. Hier geht's zum Probeabo.
© 2025 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Unsere Online-Seminare
Entdecken Sie jetzt unsere Online-Seminare und bleiben sie immer up-to-date!